V.i.S.d.P.

Auf fast jedem Flugblatt steht das unten am Rand: „V.i.S.d.P.“ und dann ein Name. Nicht jeder weiß, daß das die Abkürzung von „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ ist.
Presserecht ist Landesrecht. Die Pressegesetze der Bundesländer schreiben übereinstimmend vor, daß auf einem Flugblatt eine Person genannt werden muß, die für den Inhalt verantwortlich ist, wobei es keine Rolle spielt, ob die verantwortliche Person den Text verfaßt hat.
Warum wird ständig diese Abkürzung verwendet, deren Bedeutung sich nur Eingeweihten erschließt? Weil die Formulierung „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ zu viel Text ist? Der Vorsatz, sich kurz zu fassen, wird leider sehr oft erst am unteren Rand eines Flugblattes beherzigt. Vielleicht ist es pure Gewohnheit, die die Überlegung, was eigentlich mitgeteilt werden soll, gar nicht erst aufkommen läßt. Es kommt mir überhaupt so vor, daß mit den meisten Flugblättern sich die Autoren ausdrücken, aber nicht unbedingt verständlich machen wollen. Dann wäre das ViSdP – ebenso wie das InInnen-I – eine Duftmarke, ein Signal an die Stallgenossen.
Wäre es nicht am einfachsten und für alle Welt verständlich, wenn man schlichtweg schreibt „verantwortlich für den Inhalt“? Wofür – allerdings – sollte man auch sonst verantwortlich sein. Für die Papiersorte? Also ginge es noch einfacher: „verantwortlich“ Doppelpunkt, Name, fertig.
Aber so einfach ist das unter den gruppendynamischen Zwängen in linken Kreisen nicht. Die Formulierung „im Sinne des Pressegesetzes“ enthält einen Vorbehalt. Von denen, die mittels eines Flugblattes der Öffentlichkeit ihr Anliegen unterbreiten, wird unter Verantwortlichkeit nicht dasselbe verstanden wie jene im Sinne des Pressegesetzes. Dieser Vorbehalt ist wohl kaum angeregt durch eine Reflexion dessen, was der Gesetzgeber unter Verantwortung versteht. Ich bin mir sicher, daß kaum ein Prozent derer, die jemals für ein Flugblatt ViSdP waren, überhaupt jemals die Nase in das Pressegesetz gesteckt haben. So erklärt es sich, daß oft mehrere Personen als ViSdP figurieren oder sogar der Name einer Organisation genannt wird.
Das geht allerdings nicht. Nach dem Presserecht darf nur eine natürliche Person für ein Presseerzeugnis verantwortlich sein. Werden mehrere Personen genannt, muß eindeutig geklärt sein, wer für welchen Teil verantwortlich ist (bei einer großen Zeitung etwa: verantwortlich für Sport, verantwortlich für Feuilleton, verantwortlich für Anzeigen etc.). Bei Flugblättern könnte man sich zum Beispiel darauf einigen, wer für die Vokale und wer für die Konsonanten verantwortlich ist.
Die Verlagerung von Verantwortung auf eine natürliche Person widerspricht dem Kollektiv-Gedanken. Man möchte das, was man gemeinsam erarbeitet hat, gemeinsam verantworten. Das wäre ja noch zu ertragen, wenn nicht die Kollektivität zu einem Verhaltensmuster degeneriert wäre, das jede Individualität resorbiert. Es ist der reflexhafte Argwohn gegen das Individuum, der sich in der Formel ViSdP ausdrückt oder in so originellen Künstlernamen wie „G. Klaut“. (Liest man manche Flugblätter, wäre das Pseudonym „B. Schränkt“ angemessener).
Wenn ein Kollektiv verantwortlich ist, heißt das im Klartext: Hier ist niemand für irgendwas verantwortlich.

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