Das ethische Motiv des Grames (Zweiter Teil)

An dem Vorgehen der Overather Rechtsanwältin gibt es einige Auffälligkeiten:
Die Rechtsanwältin verschickte innerhalb weniger Tage gleichlautende Schreiben (mit Einsetzung eines jeweils entdeckten indizierten Titels) an zahlreiche Anbieter antiquarischer Bücher. Wie viele, ist nicht festzustellen, aber es dürften ein paar Hundert gewesen sein. Unabhängig davon, wie viele indizierte Titel sie bei den jeweilige Anbietern aufgespürt haben mochte, wurde immer nur ein einziger Titel genannt. Betroffen waren nur solche Anbieter, die über die Internetplattform booklooker.de anboten, und zwar sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen. Nun gelten die gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen, an die Unternehmer sich halten müssen, nicht für Privatanbieter, die ihre ollen Bücher via Internetplattform verscherbeln wollen. Doch ob man als Privatperson oder Unternehmer eingestuft wird, wird allein nach der Aktivität am Markt entschieden. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. Unabhängig davon hätte sich ein Privatanbieter, der ohne dazu verpflichtet zu sein die tückische Unterlassungserklärung abgegeben hätte, ausgeliefert.
Es gab keinen Hinweis darauf, daß die Mandantin der Rechtsanwältin überhaupt eine Buchhandlung betreibt und somit als Mitbewerber tätig ist und als solcher geschädigt werden könnte. Unter der Adresse der „Buchhandlung“ (Lotharstraße 155 in Bonn) ist nichts zu finden, was auf Handel mit Büchern schließen läßt, sondern eine andere Rechtsanwaltskanzlei.
Bei den jeweils aufgeführten Titeln handelt es sich um solche, die – ebenso wie Crepax‘ Laterna Magica – vor knapp 25 Jahren indiziert wurden. Eine Indizierung dauert 25 Jahre und endet dann. Sie kann verlängert werden.
Die Rechtsanwältin verwendet den Begriff „Kinderpornographie“ und definiert ihn neu. Sie bezeichnet damit nicht pornografische Darstellungen von (Handlungen mit) Kindern, sondern (vermeintlich) pornografische Darstellungen, die in die Hände von Kindern geraten könnten. Hat ein Kind ein pornographisches Buch angefaßt oder im Bücherregal stehen sehen, hat sich dieses damit automatisch in Kinderpornografie verwandelt. Entweder sie tut es, weil sie von dieser Reizvokabel selbst gereizt ist, oder weil sie darauf spekuliert, daß bei dem Zusammenhang von Kind & Sexualität jegliche Rationalität flöten geht.
Ungewöhnlich ist, daß mit an Anschreiben an die Buchhändler keine Gebührenrechnung verbunden war. Was für bescheidene Zurückhaltung der Rechtsanwältin gehalten werden könnte, ist wohl vielmehr der Versuch, das Attest einer rechtsmißbräuchlichen Massenabmahnung zu unterlaufen. „Wo bitte ist hier das von der Gegenseite stets behauptete Gebührenerzielungsinteresse einer sogenannten Massenabmahnung?“ sprach die Rechtsanwältin auf Anfrage von Spiegel-online. Doch daß der Abmahnung keine Kostennote beiliegt, bedeutet nichts. Anwalt Christian Solmecke erklärt: „Unterschreibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, kann man die Gebührennote einfach später nachschicken. Bei dem angesetzten Streitwert von 15.000 Euro dürften die Gebühren bei ungefähr 800 Euro liegen.“ Und wer einmal unterschrieben hat, so Solmecke, „kann später schlecht begründen, warum er plötzlich nicht die möglicherweise nachkommende Gebührennote bezahlen will“.
Die Rechtsanwältin hat (vorerst?) auf einpaarmarkachzig Gebühren verzichtet und pro Anschreiben via Obergerichtsvollzieher 8,95 Euro ausgelegt, weil sie und ihre „Mandantin“ wohl auf das „große Geld“ spekuliert haben dürften: für jeden „Fall der Zuwiderhandlung“ 5.100 Euro. Das Risiko einer „Zuwiderhandlung“ ist erheblich. Es ist nicht auszuschließen, daß die Rechtsanwältin solchen Anbietern, die sich per Unterlassungserklärung ihr ausgeliefert haben, per vorbereiteter Liste sogleich ein zweites, drittes und viertes indiziertes Buch aus dem Angebot vorhält und dann jedesmal 5.100 Euro einstreicht.

Das ist die Buchhandlung Weltbühne. Nein, das ist nicht Fräulein Über.

Das Risiko der Zuwiderhandlung ist dadurch unkalkulierbar, daß die Bundesprüfstelle die Liste der indizierten Medien nicht ins Netz stellt und in gedruckter Form nicht gern herausrückt. Der Buchhändler müßte bei der Bundesprüfstelle anfragen, ob ein Titel, den er anbieten will, indiziert ist oder nicht. Es wäre zu erwägen, die Bundesprüfstelle mit ein paar tausend Anfragen zuzudecken und anzufragen, ob etwa Pippi Langstrumpf jugendgefährdend ist. Die Bundesprüfstelle verweist die Buchhändler auch auf das Jugendamt und die nächstliegende Polizeidienststelle, wo man die Liste einsehen kann. Als Antiquar hat man ja auch nichts besseres zu tun als zweimal pro Woche zur Polizei zu gehen und um Einblick in den Index zu bitten.
(Fortsetzung folgt).

Würde der Freitag das drucken? oder Tünnes un Schäl gingen übber de Rheinbrück‘

Das war ja nun wirklich ein Fehltritt! Ein kalkulierter? Ich behaupte: Ja. (Glauben Sie es. Oder glauben Sie es nicht).
Das Notat von gestern („Der Witz am Sonntag“) erregte Unwillen, der sogleich bestätigt wurde. Aber nicht in der zur Verfügung gestellten Rubrik („Leave a reply“), sondern im Online-Auftritt der Wochenzeitung Freitag.
Dort äußert sich „Mopperkopp“:

„Tierischer Sexismus
Herrenwitz Das Internet ist eine Fundgrube für alles Mögliche, auch schrägen Humor. Gibt es einen Unterschied zwischen Witzen, gedruckt in Zeitschriften oder offen im Internet?“
Gewiß. Der Unterschied besteht darin, daß die einen in Zeitschriften gedruckt werden, die anderen im Internet offen sind. Aber „Mopperkopp“ ist sich nicht sicher:
„Ich bin mir nicht sicher. Manche Witze, besonders Witze aus dem so beliebten Genderbereich, lesen sich in kleinen gedruckten Zeitschriften anders, als wenn sie für jeden öffentlich im Internet stehen. Ist das so, oder bilde ich es mir nur ein?“
Das wäre nur dann keine Einbildung, wenn man unterstellen würde, daß eine Zeitschrift im Vergleich zum Internet geradezu ein Medium der Geheimhaltung ist. Weiter:
„Zur Verdeutlichung führe ich ein konkretes Beispiel an, entnommen aus dem Blog Amore e rabbia von Helmut Loeven, dem Betreiber der winzigen Buchhandlung Weltbühne und Herausgeber von DER METZGER, Das satirische Magazin.“
Verdienstvollerweise, wenn auch wahrscheinlich nicht mit dem unethischen Motiv des Empfehlens, sondern mit einem anderen, hat „Mopperkopp“ drei Links zu mir hin gelegt. Wieso beschleicht mich das Gefühl, daß der Verfasser meint, es würde gegen die Buchhandlung Weltbühne sprechen, daß sie „winzig“ ist? Woher will der die räumlichen Ausmaße meines Geschäfts kennen? Weiter:
„Da momentan Satire auch im Freitag ein Thema ist, […] man außerdem wohl über ein Satire-Ressort nachdenkt, […]stellte sich mir bei der Lektüre des erwähnten Beispiels, abgesehen vom Niveau (Nivea würde hier auch passen), gleich die Frage:
Ist das Sati(e)re oder Humor und würde der Freitag das drucken?
Ein Mann kommt in das Schlafzimmer seiner Frau. Er trägt ein Schaf auf dem Arm. Er sagt: „Das ist…“
Et cetrera – siehe dort.

Maike Hank (die wenigstens unter einem Namen firmiert) kommentiert den Kommentar:
„Es steht ja schon in der Überschrift, dass es sich um Sexismus handelt.“
Das ist ja mal eine Beweisführung, die immer gelingt. Häng ein Schild dran! Kleb einen Bonbon ans Hemd! Sie kann darum gelingen, weil mit einem Begriff hantiert wird, der alles und nichts bedeutet. Wenn dir was nicht paßt, du aber nicht ausdrücken kannst wieso, dann etikettiere es. Weiter:
„Ich vertrete die These, dass man im sehr kleinen Kreis, wo sich alle kennen und absolut klar ist, wie was aufgefasst und gemeint ist, durchaus mal einen ’schlechten‘ Witz machen kann – dann sollte er aber wenigstens gut sein.“
Das nenne ich Dialektik.
„Verstehe aber, dass auch diese Haltung nicht unproblematisch ist, da man Sexismus etc. auch auf diese Weise reproduziert und sich daran gewöhnt.
(Die Leserschaft einer linken Zeitung ist ganz gewiss nicht solch ein Kreis. Auch nicht die dazugehörige Online-Community.)“
Was man sich doch für Ausreden einfallen läßt, den METZGER nicht zu lesen! Wer die Eingrenzungen intus hat und im SEHR kleinen Kreis sagen darf, was man nicht sagen darf, kann sich auch von etwas distanzieren, was er (resp. sie) nicht kennt, und braucht nicht zu wissen, was diese eine Zeitschrift, die sich gern „links“ nennen läßt, mit anderen „linken“ Zeitschriften gemeinsam hat und was sie von denen unterscheidet. Sie unterscheidet sich, so viel sei verraten, durch meine Abneigung gegen Jargon, Umgangsformen und Konventionen, durch die das linke Milieu sich konstituiert, und durch meinen Unwillen, der dadurch erregt wird, daß in und nach einer Revolution die Revolutionäre den Revolutionswächtern den Platz freimachen müssen (gilt auch für Revolutionen, die gar nicht stattfinden).

Ich bin mir sicher, daß die Kommentatoren beim Studium dessen, worüber sie den Kopf schütteln, nicht so weit vorgedrungen sind, um die Notate zur „allgemeinen Witzkunde“ zu entdecken („Wat is eigentlich dat Komische an einem Witz?“). Nein, das verlinke ich nicht. Sollen sie es selber suchen. (Tun sie nicht).

Wer, wie Maike Hank, den in den 70er Jahren entwickelten Progressiven Alltag (nebst sehr kleinem Kreis) eingeübt hat, kennt sich doch auch mit Ausflüchten aus. Etwa: „Man wollte doch nur mal aufzeigen, wie schrecklich das alles ist.“
Ohne Ausflucht erkläre ich: Dieser Witz mag kein schöner Witz sein. Er kann auch nicht schöner sein als der Zustand, über den er Aufschluß gibt. Aufschluß gibt er über das sexuelle Elend, das uns umgibt. Dieses kommt auch dadurch zum Vorschein, daß – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – sexuelle Kontakte kein sicheres Anzeichen für Sympathie sein müssen („Idiot!“ „Sau!“).
Er stellt (wie ich finde, recht authentisch) die Zerrüttung des Geschlechterverhältnisses dar, an der auch das Milieu, in dem der „Genderbereich beliebt“ ist, mitwirkt.

Foto: Hafenstaedter

..

Das ethische Motiv des Grames (Erster Teil)

Aus der Geschichte der Buchhandlung Weltbühne. Blicken wir zurück auf eine „Affäre“, die vor fünf Jahren für Ärger sorgte. Der in drei Folgen dokumentierte Text erschien in DER METZGER Nr. 81.

„Der Skandal beginnt, wenn die Polizei ihm ein Ende macht.“
Karl Kraus

Die Buchhandlung Weltbühne erhielt Post vom Obergerichtsvollzieher. Dieser war von der Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln beauftragt worden, eine Postübergabeurkunde zustellen zu lassen, der ein Schreiben mit Datum 12.12.2007 angehängt war, das mit den Worten „Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung – Sehr geehrter Herr Loeven“ begann. Die Rechtsanwältin teilte mit, sie sei von der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Renner, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt worden. Diese habe „nunmehr feststellen“ müssen, „daß Sie … über die Internetplattform booklooker.de das Buch von Guido Crepax mit dem Titel ,Laterna Magica‘ zum einem Preis von 31 Euro zum Kauf anboten.“ Das genannte Buch sei jedoch von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen worden (bekanntgegeben im Bundesanzeiger am 30.3.1983, also knapp 25 Jahre vorher). Der Verkauf jugendgefährdender Medien (worunter unhinterfragt solche Medien verstanden werden, die von der Bundesprüfstelle als solche indiziert wurden) über das Internet sei nach dem Jugendschutzgesetz verboten und strafbar, wurde dem Inhaber der Buchhandlung Weltbühne mitgeteilt, und auch, was der Sinn dieses Gesetzes sei: „Kinder und Jugendliche vor dem negativen Einfluß von pornographischen, verrohenden und gewaltverherrlichenden Medien zu schützen“ und zu verhindern, „daß Kinder und Jugendliche durch Darstellung oder Schilderung in Medien, die ein verfälschtes Bild dessen, was der Normalität im Umgang zwischen jungen Menschen und Erwachsenen entspricht, und über die Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes der Kinder und Jugendlichen täuschen, verunsichert und … beeinträchtigt werden, sich gegenüber Übergriffen von Erwachsenen zu wehren (Stichwort Kinderpornographie).“ Gemeint ist wohl: „sich gegen Übergriffe zu wehren“.

Auf ein paar Seiten in DER METZGER 81 und auf der Titelseite (Abb.) wurden Bildzitate aus „Laterna Magica“ zur Besichtigung freigegeben.

Durch das Angebot der Buchhandlung Weltbühne fühlte sich die Mandantin der Rechtsanwältin „als Mitbewerberin“ beeinträchtigt, wodurch diese zur Abmahnung und zur Inanspruchnahme von Schadenersatz berechtigt sei. Die Rechtsanwältin forderte den Inhaber der Buchhandlung Weltbühne auf, bis zum 28.12.2007 eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichten sollte, „bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung … fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zu unterlassen, Schriften und andere Schriften gleichstehende Darstellungen, die … in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen … worden sind, öffentlich in Medien – insbesondere im Internet – zum Kauf anzubieten“. Anderenfalls würde sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, woraus sich – so rechnete sie vor – bei einem Streitwert von 15.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten von 4.141,30 Euro ergeben würden.


Man könnte glatt den Eindruck haben, die Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln gehöre zu jenen Winkeladvokaten, die en masse Geschäfts- und Privatleute per Abmahnung abzocken und mit erheblicher krimineller Energie die Schlafmützigkeit deutscher Gerichte ausnutzen, welche sich zu deren Begünstigern machen, indem sie derlei Verfügungen routinemäßig durchwinken. Doch „nicht um ein Geschäft zu machen, sondern aus dem ethischen Motiv des Grames“ (Karl Kraus) zu handeln gibt sich die Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln zu verstehen, die nicht nur die Interessen ihrer durch das Angebot der Buchhandlung Weltbühne arg ins Hintertreffen geratenen Mandantin wahrt, sondern auch die Unschuld der Kinder im Auge hat. Dennoch wollte und konnte der Inhaber der Buchhandlung Weltbühne ihren Gram nicht mindern. Er gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Mit Schreiben vom 14.12.2007 antwortete er: „Ich weise Ihre Abmahnung – sowie sämtliche daraus resultierenden Forderungen – als unberechtigt zurück. Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, daß die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, daß Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin. Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, daß die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.“ Er folgte damit dem Rat des Rechtsanwalts Christian Solmecke aus Köln, der von der Firma Booklooker eingeschaltet worden war.
(Fortsetzung folgt).

Der TATORT als Staatsbürgerkunde?

Vorgestern sah ich die Wiederholung von einem alten „Tatort“. Das heißt: die wiederholen ja nur selten mal einen GANZ alten Tatort (70er, 80er Jahre, als „Tatort“ noch „Tatort“ war, mit Trimmel, Haferkamp, Kressin et al). Wiederholt werden meistens solche Tatorte, die gerade mal 2 oder 3 Jahre alt sind, also die von der Stange.
Die Crux bei den TV-Krimis ist, daß die Programmgestalter es nicht für nötig halten, daß die Drehbuchautoren zumindest das Handbuch der Kriminalistik und die Strafprozeßordnung gelesen haben.
Gestern sagte der „Kommissar“ (in diesem Fall: Ballauf) zu dem Rechtsanwalt, der seinen Mandanten rausholen wollte: „Wir können den 24 Stunden hier behalten.“
Das hört man öfter, daß die Polizei jemanden nach der Festnahme 24 Stunden lang festhalten kann. Aber das ist falsch. Ein Festgenommener kann bis zum Ablauf den folgenden Tages festgehalten werden. Wer eine Minute vor Mitternacht festgenommen wird, kann 24 Stunden und eine Minute festgehalten werden. Wer eine Minute nach Mitternacht festgenommen wird, kann 47 Stunden und 59 Minuten festgehalten werden. Bis zum Ablauf dieser Frist (24 Uhr des folgenden Tages) muß die festgenommene Person entweder freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden.
Der „Kommissar“ drohte dem Verdächtigen an, wenn er nicht aussage, werde er ihn für 24 Stunden in U-Haft (Untersuchungshaft) stecken.
Über sowas könnte ich mich jedesmal aufregen. Ein Kriminalbeamter kann doch niemanden in Untersuchungshaft stecken! Wo kämen wir den hin, wenn die Polizei jemanden verhaften könnte! Das kann nur der Richter. Die Polizei kann niemanden in Haft, sondern nur in Gewahrsam nehmen. Das müßte der Kommissar Ballauf, beziehungsweise der Drehbuchautor, der ihm die Worte in den Mund legt, und der Programmdirektor und der Intendant doch wissen!
Vielleicht sagen Sie: Verhaftung oder Festnahme, U-Haft oder Gewahrsam – kommt es in einem Fernseh-Krimi denn so genau darauf an?
Ach! Nein?
Dann stellen Sie sich mal vor, die Tagesschau würde so berichten:
„In der französischen Hauptstadt Wien sprach die Bundeskanzlerin von der Leyen mit dem amerikanischen Präsidenten Hollande. Anwesend war auch der britische Thronfolger Prinz Heinz.“
Dann würde man doch sagen: Das ist keine gute Tagesschau.
Sehen Sie: Es kommt immer auf die Feinheiten an.

Schöne Postkarten!

In der Verlegenheit, zu den bevorstehenden Festtagen und zum Jahreswechsel Grußkarten an liebe oder unliebe Zeitgenossen verschicken zu müssen, allerdings vom Willen beseelt, die gängigen Kitschkarten zu vermeiden?
Jetzt ist auch die Saison, in der Neujahrskarten angeboten werden, mit deren Verkaufserlös ein wohltätiger oder mildtätiger Zweck gefördert wird.
Das tu ich jetzt auch. Dieses Angebot geht allerdings über die Wohltätigkeit und Mildtätigkeit hinaus. Gefördert wird in diesem Fall ein subversiver Zweck.
Mit dem Verkauf der Postkarten der SITUATIONSPRESSE kann/soll/darf der akute Überlebenskampf der Buchhandlung Weltbühne unterstützt werden.
Drei Serien werden angeboten. Sucht Euch eine aus (oder nehmt alle drei).
Die angegebenen Preise einschließlich Versandkosten.
Bestellungen richtet bitte an:
bestellungen@buchhandlung-weltbuehne.de
Dann wird mit Rechnung geliefert.
Oder: per Brief an Buchhandlung Weltbühne, Gneisenaustraße 226, 47057 Duisburg.
In diesem Fall sollte der Bestellwert als V-Scheck oder in Briefmarken (kleine Werte!!) beigelegt werden, wobei ich nichts dagegen habe, wenn der Bestellwert aufgerundet wird (jawohl, so stehen die Dinge).
(Man kann natürlich auch vorbeikommen und sich eine eigene Auswahl aus dem Kartensortiment zusammenstellen).

Einige der angebotenen Motive sind zugegebenermaßen „unanständig“, wodurch sie sich für einen Wunsch für ein glückliches neues Jahr besonders gut eignen.

Serie 1: Postkaten nach Entwürfen von Magda Gorny.
7 Postkarten: 8 Euro

Serie 2: Stadt-Mauer-Ansichten, fotografiert von Heinrich Hafenstaedter.
6 Postkarten: 7 Euro

Serie 3: Bilder aus dem Weltbühne-Universum.
6 Postkarten: 7 Euro

WELTBÜHNE MUSS BLEIBEN!

Ein hübscher Katalog

Eigens zur Libertären Medienmesse (im August in Bochum) erschien dieser Sonderkatalog:

Es sind noch einige Exemplare übriggeblieben.
Wer will den Katalog haben? Der respective die soll sich melden und kriegt ein Stück.
Man kann natürlich fragen: Wieso? Das Angebot des Fliegenden Koffers ist doch auf der Homepage der Buchhandlung Weltbühne übersichtlich aufgelistet und wird dort ständig aktualisiert.
Ja.
Aber es gibt ja auch Leute, die Kataloge dieser Art sammeln, weil sie sie – zurecht – als literarische (um nicht zu sagen: künstlerische) Zeugnisse einschätzen. Die Tradition der Kataloge aus meinem Hause reicht auch weit zurück in eine Zeit, als es Internet-Informationen über subversive Kunst noch gar nicht gab. Außerdem sind da mehr Bilder drin.
Um Rückporto (mindestens 1,50 €) wird gebeten. Wer mehr springen läßt, hat wohl den Appell zum Erhalt der Buchhandlung Weltbühne gelesen und findet dort die Kontonummer, wohin er das „Rückporto“ überweisen kann.

Im „Fliegenden Koffer“ sind Arbeiten von Künstlern und Autoren aus meinem persönlichen Umfeld angeboten. Wir stecken unter einer Decke und empfehlen uns gegenseitig, weil wir viel voneinander halten.
Wieso „Fliegender Koffer“?
Zu Lesungen, Vorträgen und Vorstellungen des „Philosophischen Kabaretts“ pflege ich einen Koffer voll mit meinen verkäuflichen Arbeiten (Bücher, CDs, DVDs, Metzger et al) mitzunehmen und kündige an, daß dieser Koffer fliegen kann, aber nur dann, wenn er restlos leergekauft ist. Dann nämlich erhebt er sich wie von Geisterhand ca. 2 Meter hoch in die Lüfte.
Bisher war ich leider noch nie gezwungen, den Beweis für dieses metaphysische Versprechen anzutreten.

„There will be an answer…“

Die Rote Fahne, die Zeitung der MLPD, hat eine Story gebracht: „1962 – Geburtsjahr der modernen Pop-Musik. 50 Jahre Rolling Stones und Beatles“.
Das ist natürlich nett von der Zeitung, deren Leser ja immer wissen wollen, was sie gut finden dürfen und was sie schlecht finden müssen.
Und nett ist es ja auch, daß die MLPD noch revisionistischer ist als die Revisionisten, die sie zu bekämpfen meint. Für Walter Ulbricht waren die Beatles ja einfach nur Dreck, der aus dem Westen kam. Willi Dickhut hätte dazu bestimmt auch was zu sagen gehabt. Aber der hat seiner Anhängerschaft eingetrichtert, sich bloß nicht von den „Massen“ zu isolieren.
Und so werden ein paar Versatzstücke aus Wikipedia aneinandergereiht und in ein Teils-teils-Bewertungsschema aufgegliedert. Einerseits: R&B als „populäre Musik der armen Afroamerikaner“, R&R als „einfach, echt empfunden“. Andererseits: Der Kommerz, Individualismus, „Flucht“, und die Drogen, die Drogen, die Drogen!
Der Bewußtseinswandel, den die Rock-Musik einerseits wiederspiegelte, andererseits vorantrieb, wird nicht erfaßt. Stattdessen ein paar verunglückte Einschätzungen:
Marginale Cover-Versionen aus der Anfangszeit der Beatles werden als exemplarisch bewertet. „Norwegian Wood“ wird als „Kritik an der subtilen Macho-Denkweise vieler Männer“ mißverstanden. „Oft werden Alltagsprobleme aufgegriffen. ‚It‘s been a hard day‘s night‘, ‚Lady Madonna‘…“ (für das zweite Beispiel mag das zutreffen) „…und auch die Lebensfreude und Lebenswelt der einfachen Leute wie in ‚Penny Lane‘ oder ‚She‘s leaving home‘. Solche Lieder sind Volkslieder im besten Sinne.“
„She‘s leaving home“ soll die Lebensfreude der einfachen Leute aufgreifen? Und das soll ein Volkslied sein? Der lange und komplizierte Text, die Ballade ohne Refrain, begleitet von einem Streichquartett – das eignet sich nicht zum Mitsingen. Dazu ist es zu artifiziell. Für „Penny Lane“ gilt das ebenfalls.
Dem Leser wird dann allerdings klar, daß es sich hier nicht bloß und ein laienhaftes Referat, sondern um eine „marxistisch-leninistische“ Unterweisung handelt:
„Die Bands wurden allerdings mit ihrer Aufmüpfigkeit zugleich auch Träger des modernen Antikommunismus. Die Beatles sagten in ‚Revolution‘: ‚Wenn du herumrennst mit Bildern vom Vorsitzenden Mao, dann wirst du es mit niemand nirgends und auf keine Weise schaffen.‘ Und das just zu der Zeit, als Mao im damals sozialistischen China Millionenmassen erfolgreich gegen eine bürokratische Entartung von Spitzenfunktionären mobilisierte, was eine drohende Restauration des Kapitalismus verhinderte. Das hatte in den 1970er Jahren rebellierende Jugendliche auf der ganzen Welt begeistert.“
Was auch immer die chinesische „Kulturrevolution“ bewirkt hat und bewirken sollte, gegen was und für was die „Millionenmassen mobilisiert“ wurden und was auch immer dadurch verhindert oder doch nicht verhindert wurde, was die weltweit begeisterten Jugendlichen an Mao tatsächlich fanden oder zu finden hofften und inwieweit die „Kulturrevolution“ in der Rückschau nach vierzig Jahren präziser zu beurteilen wäre: Der Song von John Lennon bezog sich keineswegs auf die Ereignisse in Peking und Umgebung, sondern auf die westlichen Metropolen. John Lennon war es nicht darum zu tun, die welthistorische Bedeutung des Steuermannes zu bewerten, sondern die Leute, die dessen Bild durch die Straßen trugen.

John-Lennon-Denkmal in Havanna, Kuba

Der Song von John Lennon („we all want to change the world“, „we all want to change your head“) wurde (und wird anscheinend immer noch) fälschlich als Absage an die Linke verstanden. Das Gegenteil ist richtig („we‘re doing what we can“). John Lennon drückte in diesem Song seine Skepsis aus gegen gewaltbereite, vom Haß getriebene, eifernde Fanatiker. Er mißtraute denen, die ein reflexhaftes, unreflektiertes, verflachtes Bild von einer „Revolution“ im Kopf haben – und das mit Recht!
Wenn für die MLPD die Zeit nicht vor 40 Jahren stehengeblieben wäre, könnte sie erkennen, wie es mit den lautesten von denen, die damals als Träger von Mao-Schildern sich ganz besonders verbalradikal hervortaten, weitergegangen ist. Aus ihnen wurde die ökologisch einwandfreie „Neue Mitte“, und sie träumen ihre schwarzgrünen Träume. Ihre Meinung zu diesem und jenem mögen sie dann und wann geändert („angepaßt“) haben. Aber dabei sind sie sich selbst immer treu geblieben, die wirklichen „Träger des modernen Antikommunismus“.

Der Metzger Nr. 103

Soeben erschienen ist die Ausgabe Nr. 103 des satirischen Magazins DER METZGER.

Das steht drin:

Anton Maegerle: Altgedienter Kader als Späher in Thüringen? Fakten und Namen zur Verflechtung der Neonazis mit den „Sicherheitsorganen“.

Jakop Heinn: Lebensver(un)sicherung. Die vielgepriesene „private Vorsorge“ ist zu einem Armutsrisiko geworden. Während die als Partei getarnte Versicherungsagentur FPD den Leuten Lebensversicherungen aufschwatzte, sank deren Wert.

Ein rechter Anwalt ist ein rechter Anwalt. Aus dem braunesoterischen Verschwörungs-Milieu. Und schon wieder begegnet uns die „Bandbreite“.

Ulrich Sander: Die Abschaffung des Verfassungsschutzes auf die Tagesordnung setzen. Wir müssen die Meinungsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit gegen den Verfassungsschutz erkämpfen. Der Verfassungsschutz hält offenbar seine schützende Hand über Mörder und Verbrecher, wie an dem Fall NSU abzulesen ist.

Helmut Loeven: Das philosophische Kabarett. Unter anderem: Den lieben Gott gibt es. Aber gibt es ihn auch wirklich?; Arnulf Baring redet nicht nur dauernd Quatsch, er hat auch keine Manieren; Gertrud Höhler guckte dumm aus der Wäsche; Supermarkt-Abenteuer am Sternbuschweg; Die geheimnisvolle Aldi-Kassiererin; An allem sind die 68er schuld; Neues von der Schmalspur: Ist die deutsche Linke heute nur noch eine Zusammenkunft frustrierter und fanatisierter Saal-Krakeeler? (Es geht mal wieder um die „Bandbreite“); Geliebtes Scheitern: Sind deutsche Linke nur dann mit sich zufrieden, wenn sie scheitern?

Marvin Chlada: Sechs Gedichte und zwei Bilder. Vorabdruck aus: Die schöne Verwirrung des Lebens.

Tagebuch. Unter anderem: Wie Hut-Film ins Stadttheater kam.

Carl Korte: Kartenkontrolle. Reporter Willi Wattis im Einsatz. Der Heimatdichter Beriant Kikimann sollte seinen Naturzyklus „Das große Entsetzen“ vortragen. Aber da war doch auch noch die Frau Laufpasser!

Das Heft kostet 3 Euro. Es ist in der Buchhandlung Weltbühne erhältlich (auch im Versand).
Wer schlau ist, hat abonniert und kriegt das Heft in den nächsten Tagen zugeschickt.
Ein Abonnement von DER METZGER kostet 30 Euro für die nächsten 10 Ausgaben oder 50 Euro für alle zukünftigen Ausgaben.
Die Ausgaben ab Nr. 18 (1972) sind noch erhältlich (komplett im Sammelpaket oder einzeln). Die Ausgaben Nr. 1-17 (1968-1972) sind vergriffen.

70 Jahre sind genug

„Selbst altgediente Feministinnen, Kritikerinnen, ja Feinde von Schwarzer starten jede Erläuterung zu ihrer Person mit der Einleitung, daß sie ja ihre Verdienste habe. Fragt man nach: ‚Und welche, jetzt mal genau?‘, – wird es umso dünner, je engagierter, informierter und intellektueller die Gesprächspartnerin ist.“ (Katharina Rutschky)

Deutschlands Vorzeige-Feministin Alice Schwarzer ist nach Ansicht der Grünen in Nordrhein-Westfalen kein Sprachrohr der Frauenbewegung mehr. „Alice Schwarzer erfüllt die Funktion, kritische Stimme zu sein, immer weniger“, sagte die Grünen-Landesvorsitzende Daniela Schneckenburger. (Sie) habe eine zu starke Nähe zur CDU entwickelt und es seit langem versäumt, zu frauenpolitischen Themen auf Bundes- wie Landesebene kritisch Stellung zu nehmen, meinte Schneckenburger. […] Inzwischen habe sie sich von der Lebensrealität der Frauen entfernt und „es sich im Vorhof der Macht sehr bequem gemacht“, so die Grünen-Chefin. (n-tv)

„Die größte Egomanin im Lande kann einfach nicht ‚ich‘ sagen. Sie spricht immer in der ersten Person Plural. Selbstverliebt wie keine andere ist sie von der fixen Idee besessen, ihre Ansichten, so verschroben und so vage sie auch sein mögen, für uns alle, für alle Frauen zur verbindlichen Richtlinie zu machen. In ihrem simpel gestrickten Weltbild gibt es nur die aus allen gesellschaftlichen Widersprüchen herausabstrahierte Gesamt-Frau. Und die verkörpert sie. Das ist der rote Faden, der sich durch alle dahergeschnatterten Äußerungen der Alice Schwarzer zieht: Ich bin alle Frauen.“ (Lina Ganowski in DER METZGER 54)

„Alice Schwarzer, die Feministin – notabene –, hat […] einen so jämmerlich schwachen Glauben an die Eigenständigkeit und Stärke anderer Frauen, dass sie diese immer wieder runterputzen oder als von Männern ferngesteuert darstellen muß.“ (Bascha Mika)

„Es ist dieses Aufmerksamkeitsheischen um jeden Preis, das Alice Schwarzer so nervig macht.“ (Britta Heidemann in der WAZ)

„Alice Schwarzer kann gut mit den Konservativen. Die Linken sind ihr Feindbild. Die wird viel gelobt – meistens von Männern. Und sie wird viel kritisiert – meistens von Frauen.“ (Lina Ganowski)

„Alice Schwarzer hat vor allem ein Problem auf der Welt: Frauen. In nahezu allen Konflikten und Krächen, die sie ausgefochten hat, standen Frauen auf der Gegenseite.“ (Bascha Mika)

„Schwarzers Begabung war nie die Analyse, eher die action im Einklang mit einem gesunden Volksempfinden.“ (Katharina Rutschky)

„(Alice Schwarzer) ist ein reines Mediengeschöpf, ein konstruiertes Gesicht für eine verblödete Öffentlichkeit. Ein Programm, ein Gewissen, eine biographische Integrität hat sie nicht. Sie ist einfach eine selbstreferentielle PR-Kampagne, ein unendlich wiederverwendbares Bild von Stimmungen und Strömungen, die das Projekt ‚Zivile Menschenkontrolle‘ der herrschenden Klasse auffährt. Nie war AS ein intellektuelles oder organisierendes Zentrum von Irgendwas. Sie scheinpolarisiert durch ihre Person genau so substanzlos wie es Merkel und Steinbrück im Wahlkampf tun.“ (Cardillac)

„Alice Schwarzer ist die derzeit lauteste Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.“ (law blog)

„In der Eindimensionalität ihrer Ideologie kann sie sich nur reflexhaft äußern. Über das Klischee kommt sie nicht hinaus, weil sie selbst ein Klischee ist.“ (Lina Ganowski in DER METZGER 75)

Alice Schwarzer verkörpert, was mir aus tiefster Seele verhaßt ist: Arriviertheit, Dünkel, Langeweile, Wichtigtuerei, Spießigkeit, Prüderie, Kasernenhof und Bildzeitung.

Wie? Nichts neues?

Nein, heute habe ich Ihnen nichts neues mitzuteilen.
Das heißt: ich könnte …
Aber: Nein.
Jeden Tag muß ich mir hier was einfallen lassen. Aber heute sollen Sie Gelegenheit bekommen (und werden Sie von mir angeregt), in aller Ruhe zurückzublättern.
Ein halbes Jahr und ein Tag LIEBE UND ZORN in (bisher) 145 Kapiteln.
Sind Sie neu hier? Dann haben Sie was nachzuholen (und Sie werden mir, wenn Sie es getan haben, für diesen Hinweis dankbar sein). Man liest ja auch nicht einen Roman ab Seite 150, bloß weil es ihn schon ein halbes Jahr lang gibt. Nein, man fängt trotzdem auf Seite 1 an. Und DAS HIER ist zwar kein Roman, aber gleichwohl eine Collage, ein sich fortwährend vervollständigendes GESAMTBILD, ein WORK IN PROGRESS, das in seiner Ganzheit, in seiner Formen- und Perspektivenvielfalt begriffen und genossen werden sollte.
Die Richtung bleibt Ihnen überlassen. Sie können nach unten wandern, bis Sie auf „Older posts“ stoßen, und das so oft wiederholen, bis Sie zum 1. Juni gelangt sind. Sie können mit dem 1. Juni beginnen und sich dann Schritt für Schritt, Kapitel für Kapitel, Bild für Bild, Notat für Notat, Geistesblitz für Geistesblitz der Gegenwart annähern.
Und Sie werden staunen, wie viel Sie dabei von sich selbst erkennen.

Bis morgen!