Parlament: arisch

„Debatte um Wahlrecht für Kinder – Vorstoß von FDP-Minister Niebel“ schlagzeilte die WAZ letzten Freitag (4.1.2012).
Natürlich will der FDP-Mann die Kinder dann doch nicht wählen lassen. Er will ihnen eine Stimme geben, die sie dann aber gar nicht (selber) abgeben dürfen. „Für praktikabel hält es der FPD-Minister, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch wahrnehmen würden.“ Und jetzt kommt‘s: „Dann hätten die Familien ein höheres politisches Gewicht.“ Er meint: „Das würde uns Politiker zwingen, die Interessen von Kindern und Familien noch viel stärker ins Blickfeld zu nehmen als Bislang.“ Anscheinend meint er auch, daß die Interessen von Kindern (und Jugendlichen) in ihren Familien gut aufgehoben sind.
Ich werde mich hüten, zu behaupten: Der Minister Dirk Niebel ist ein Idiot. Nein, der tut nur so. Sein „Vorstoß“ ist gar zu fadenscheinig. Die Existenzkrise der FDP spitzt sich zu. Sie greift nach Strohhalmen. Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Niedersachsen und mitten im Geknalle vor dem „Dreikönigstreffen“ meinte Niebel: Wir müssen mal wieder mit einer „richtigen“ Nachricht in die Zeitung kommen. Dafür spielt er sogar den Deppen und verkündet eine Scheißhausidee.
Originell ist das ja nicht. Immer mal wieder wird das aufgetischt: „Eltern wählen für ihre Kinder“. Vor der Bundestagswahl 2005 entzückte der Professor Doktor Paul Kirchhof die Doofen mit derselben Idee, was im METZGER kommentiert wurde (siehe unten). Und erst kürzlich, in der Frankfurter Allgemeinen vom 10.4.2012 wiederholte er das: „Das Wahlrecht steht allen Bürgern zu. Kinder sind Bürger. Deswegen ist es nicht ausgeschlossen, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihr Bürgerrecht so weit als möglich, das heißt bis zur Volljährigkeit, in Vertretung durch die Eltern auszuüben.“ „Ausüben zu lassen“ wollte er wohl sagen.

Flugblatt der Projektgruppe Pudding und Gestern (2005)

Flugblatt der Projektgruppe Pudding und Gestern (2005)

Von einem Mann wie Kirchhof, mit dem das Amt eines Bundesverfassungsrichters fehlbesetzt war, kann man zwar nicht erwarten, sollte man aber verlangen, daß er schon mal davon gehört hat, daß Grundrechte „unveräußerlich“ sind. Das hat auch für das Wahlrecht zu gelten. In der gleichen und unmittelbaren Wahl kann jeder nur eine Stimme abgeben, und zwar seine eigene. Wo kämen wir denn hin, wenn der Vater für die Tochter und demnächst vielleicht der Pastor für die ganze Gemeinde, der Meister für den Gesellen, der Betriebsführer für seine Gefolgschaft Stimmzettel ausfüllen dürfte? Dorthin, wo Kirchhof und seine Lehrmeister das ganze Land und uns alle am liebsten hinhaben wollen.
„Man könnte geneigt sein, diese Idee als abwegige Erfindung eines verrückten Professors abzutun“, schreibt Helmut Kellershohn im DISS-Journal (Nr. 23, 2012), und er spürt die Herkunft dieser Wahlrechts-Schote auf:
„Zu den Totengräbern der Weimarer Republik gehörten zweifellos die konservativen Eliten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Einer der wichtigsten Braintrusts war damals der Deutsche Herrenklub, dem Geist des Weimarer Jungkonservatismus verpflichtet und die Hintergrundorganisation, die der Regierung Papen die entscheidenden Stichworte für die Idee des ‚Neuen Staates‘ lieferte. Kern des Neuen Staates sollte eine Reichs- und Verfassungsreform sein, die an die Stelle der Republik einen autoritären Staat setzen sollte. Zu den Vorschlägen, die diesen ‚Staatsumbau‘ in die Wege leiten sollten, zählten die Stärkung der Autorität des Reichspräsidenten, die Errichtung eines Oberhauses (‚Erste Kammer‘) und die Beschneidung der Kompetenzen des Reichstages, der Schutz der Wirtschaft vor staatlichen Eingriffen, z.B. dem staatlichen Schlichtungswesen, und nicht zuletzt – und damit kommen wir wieder zu Kirchhof – eine Veränderung des Wahlrechts.
Die damaligen jungkonservativen Vordenker und ihre Repräsentanten in der Regierung Papen empfahlen drei Manipulationen des Wahlrechts: Erstens die Ersetzung des Verhältniswahlrechts durch ein Mehrheitswahlrecht, bei dem nicht Parteien zur Wahl stehen, sondern parteiunabhängige ‚Persönlichkeiten‘ in sog. ‚Einmannwahlkreisen‘, ergänzt möglicherweise auch durch die Einführung der indirekten Wahl; zweitens die Heraufsetzung des Wahlalters von 20 auf 25 Jahre. Während der erste Vorschlag sich vor allem gegen die Parteien richtete, so der zweite gegen die rebellische Jugend in den Massenbewegungen. Der dritte Vorschlag ist nun genau der, der von Kirchhof kopiert wird. Gefordert wird die Einführung eines ‚Pluralwahlrechts‘, das vorgibt, das Gewicht der Stimmen nach ‚Leistung‘ und ‚Verantwortungsfähigkeit‘ zu differenzieren, wobei hier, wie bei Kirchhof, an die ‚Sammlung der Stimmen aller Unmündigen bei den Versorgungsberechtigten und -verpflichteten‘ gedacht wird.“ (Bitte lesen Sie den ganzen Text aus dem DISS-Journal).
Kirchhof hat (so schreibt Kellershohn weiter) den „völkischen Ton durch den neoliberalen Standortnationalismus ersetzt“. WAZ-Kommentator Wilhelm Klümper wundert sich also zu früh, wenn er sich wundert: „Es verwundert, daß ausgerechnet ein Liberaler einen Vorschlag zum Wahlrecht macht, der individuelle Lebensentwürfe des einen belohnt und des anderen bestraft.“ Wer unsere (neo)liberalen Pappenheimer kennt, wundert sich über jarnischt mehr. Vielleicht fände der Herr Niebel es ganz herztausig, wenn Wählerstimmen an der Börse gehandelt werden.
Die Wahlrechts-Klamotte wird noch oft serviert, da kann man sicher sein. Warmgehalten wird sie, eingeführt wohl nicht. Dennoch ist den Herren Kirchhof und Niebel übers Maul zu fahren, wenn sie deutschen Familienvätern antidemokratische Flausen in den Kopf setzen.

Kommentar in DER METZGER 75 (2005)
DIE GROSSE BIEGE
Wenn Professor Doktor Paul Kirchhof eine Idee hat, kommt ein Unglück nicht allein. Über seine „Steuerpläne“ breitete sich das Entzücken der Doofen und das Entsetzen der Verbleibenden so sehr aus, daß es fast unterging, daß er noch eine Idee hatte: das Wahlrecht zu ändern.
Neu war die eine Idee so wenig wie die andere. Irgendwo hat er es aufgeschnappt: Nicht nur die Personen deutscher Nationalität, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei Wahlen eine Stimme haben, sondern alle. Auch 17-, 16- und 15jährige. Auch Kinder. Auch Neugeborene. Alle eben, und nicht nur die, die auf dem Stimmzettel die Buchstaben entziffern können. Sie alle, meinte Kirchhof, sollten eine Wählerstimme haben, jedoch keineswegs abgeben dürfen. Für die, die nach geltendem Wahlrecht noch nicht wahlberechtigt sind, sollen deren Eltern wählen dürfen.
Vatter, Mutter und zwei Kinder: macht vier Stimmen. Bei einem Ehepaar mit einer ungeraden Kinderzahl wird die Sache zwar schwierig – wer soll für wen die Stimme abgeben? Aber Paul Kirchhof, wie man ihn kennt, denkt traditionell. Der „Familienvorstand“ entscheidet für alle, was sonst?
Als Bundespräsident a.D. Roman Herzog das hörte, war er froh. Ja, das gefiel ihm. Eltern wählen für ihre Kinder mit.
Fragt sich nur, ob die beiden Herren das Grundgesetz kennen. Man sollte ihnen empfehlen, mal einen Blick hineinzuwerfen. Dort steht nämlich ganz ernüchternd, daß die gesetzgebenden Körperschaften, also Bundestag und Landtage, in freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl zu wählen sind.
„Gleich“ heißt, daß jeder unabhängig von Geschlecht, Größe, Gewicht, Steuerklasse und Fruchtbarkeit genausoviel Stimmen hat wie jeder andere, nämlich eine. Gewiß: Gleichheit war solchen Herrschaften immer schon ein Dorn im Auge. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz.
„Unmittelbar“ heißt, daß jede Person nur für sich selbst die eigene Stimme abgeben kann und sich nicht von einem anderen für die Stimmabgabe beauftragen oder bevollmächtigen lassen kann. Wo kämen wir den hin, wenn demnächst jemand im Wahllokal Wahl-Vollmachten all seiner Nachbarn vorlegt und 36 Stimmzettel verlangt. Nein, so geht das nicht. Ein bißchen Basiswissen über das, was die Verfassung vorschreibt, könnte auch den Herren Kirchhoff und Herzog nicht schaden.
Nur: Die beiden Herren waren mal Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, und der eine von ihnen, Herzog, sogar sein Präsident.
Feine Verfassungshüter, die die Verfassung noch nicht einmal kennen? Ach was! Dieses Verfassungsorgan, so stellt sich nebenbei heraus, ist dazu da, im Konflikt zwischen Macht und Verfassungsnorm letztere mit juristischen Kniffen zurechtzubiegen, damit letztlich die Mächtigen sich alles erlauben können.

Ein Gedanke zu „Parlament: arisch

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