Die Bundesregierung traut sich nicht,

beim Bundesverfassungsgericht einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.
Der Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will nämlich nicht der NPD „eine Bühne geben“. Doch indem er seine schützende Hand über sie hält, tut er genau das. Er will nicht verhindern, daß die NPD das Parteienprivileg nutzt, ihre Aufmärsche vom Verfassungsgericht genehmigen läßt und sich im Fernsehen im Wahlwerbespots als Partei darstellt.
FDP-Rösler hat eine Begründung philosophischer Art parat: Dummheit könne man nicht verbieten. Dummheit kann man nicht verbieten. Verbieten könnte und sollte man allerdings Tätigkeiten, die aus der Dummheit resultieren. Man kann – zum Beispiel – nicht verbieten, daß jemand so dumm ist zu meinen, daß er sich besoffen ans Steuer setzen kann. Aber man kann verbieten, daß man sich besoffen an Steuer setzt.
Oder meint der Rösler, die Verbrechen von Neonazis könnten getrost der Rubrik „grober Unfug“ zugeordnet werden?
Doch wahrscheinlich fürchtet er um die Legalität der FDP.

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