Das ethische Motiv des Grames (Dritter Teil)

„Kunstwerke sind asketisch und schamlos, Kulturindustrie ist pornographisch und prüde.“
Horkheimer, Adorno

Der Buchhandlung Weltbühne liegt die Liste nun doch vor. Geht man sie durch, lernt man das Staunen. Erstaunlich ist, was alles darauf steht und was alles nicht darauf steht. Irgendeine Systematik, wonach man herleiten könnte, was indiziert sein könnte und was nicht, ist nur in unscharfen Umrissen zu erkennen. Das mag vielleicht daran liegen, daß die Indizierungen zu verschiedenen Zeiten und unter verschiedenen Zeit-Geistern erfolgten.
Die Liste der jugendgefährdenden Schriften ist weißgott keine Ehrenliste freigeistiger Literatur. Eher ähnelt sie einem großen Mistkübel, in den man auch ein paar Perlen hineingeworfen hat.
Nazi-Klamotten bilden einen nicht unerheblichen Anteil. Es ist nicht zu bedauern, daß die oft gescholtene Bundesprüfstelle auf ihrem Tätigkeitsfeld tut, was Gerichte und Gesetzgeber versäumen, nämlich den Nazis mit administrativen Maßnahmen in die Parade zu fahren. Einen weiteren Anteil bilden Zeugnisse regressiver Entsublimierung, die den „guten Geschmack“ nicht etwa kritisch-provokativ konterkarieren, sondern ambitionslos auf Ekelhaftigkeit spekulieren.
Inmitten des Ganzen findet man Kuriosa, Erotica, erotische Kuriositäten und kuriose Erotik und nicht wenig höchst anspruchsvolle Werke von hohem künstlerischem und literarischem Wert, solche, die man Jugendlichen nicht vorenthalten muß, und solche, die man Jugendlichen nicht vorenthalten sollte.
Auf dem Index jugendgefährdender Schriften (Stand: November 2007) stehen Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstler wie Marqis d‘Argens, Lonnie Barbach, Regine Deforges, Joy Laurey, Milo Manara, Anne-Marie Villefranche, Jane Way, auch Felix Rexhausen und ein so seriöser Sachbuchautor wie Joachim S. Hohmann. Bücher aus dem März-Verlag und von Rowohlt stehen auf der Liste, auch solche Klassiker wie John Willies „Gwendoline“ – und fast das gesamte Lebenswerk von Guido Crepax.
Einige der noch im November 2007 rechtsverbindlich als „obszön“ klassifizierte Autorinnen und Autoren verdienen es, mit ihren Vorgängern genannt zu werden: Flaubert, Baudelaire, Arthur Schnitzler, Wedekind, Henry Miller, D.H. Lawrence, Oscar Wilde.
Wieso Laterna Magica von Guido Crepax, ein Meisterwerk, Kinder und Jugendliche einem verrohenden und gewaltverherrlichenden Einfluß aussetzt, sie über die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts täuscht und sie darin beeinträchtigt, sich gegen ungenehme Übergriffe zu wehren, und inwieweit dieses Werk überhaupt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, ist ein Geheimnis der Bundesprüfstelle, das die Rechtsanwältin weder aufklären kann noch will, weil Klein- und Kleinst-Unternehmer in den Ruin zu treiben ein hohes sittliches Anliegen ist.
Man mag sich auf den Standpunkt stellen, daß „die Jugend“ vor dem „Obszönen“ geschützt werden muß – und man wird feststellen und zugeben müssen, daß dies ein Ding der Unmöglichkeit ist. „Obszön ist, wer oder was irgendwo irgendwann irgendwen aus irgendwelchem Grund zur Entrüstung getrieben hat. Nur im Ereignis der Entrüstung ist das Obszöne mehr als ein Gespenst“, schreibt Ludwig Marcuse. Der jahrhundertelange Abwehrkampf gegen die Obszönität hat keine Definition hervorgebracht, wohl aber immer wieder Heerscharen mit Flammenschwertern ausgerüstet. „Und weil dies Obszöne“, so Ludwig Marcuse weiter, „eine Gleichung mit mindestens sechs Unbekannten ist, seufzen die Juristen noch heute, daß es keine Definition gibt, mit der man Gesetze machen kann – und machen sie dennoch… Die stärksten jener Abwertungen sind die Erstaunlichsten: ,tierisch‘, ,schweinisch‘. Übernehmen sich Tiere sexuell? Haben Schweine das große Reich sexueller Vergröberungen und Verfeinerungen … entdeckt? Wie man auch die Früchte menschlicher Phantasie und phantasievoller Praxis einschätzen mag, die Tiere im allgemeinen und die Schweine im besonderen pflegen nicht ihre Einbildungskraft in den Dienst von Steigerung und Differenzierung der Lüste zu stellen; das ist ein Privileg der menschlichen Kultur.“
Was die Rechtsanwältin aus Overath bewogen haben mag, sich auf Titel zu verlegen, deren Indizierung in Kürze abläuft oder zwischenzeitlich schon abgelaufen ist, kann nur vermutet werden. Der Effekt dieser anscheinend durch Geldgier motivierten Kampagne gegen die Antiquariate ist unversehens, daß der behördlich sanktionierte gesellschaftliche Umgang mit dem Sexuellen Komplex in den Blick gerät. Es geht um Werke, deren Indizierung vor 25 Jahren schon ein Anachronismus war, so als wollte die Behörde eine Auffassung von Sexualität perpetuieren, die durch die kulturrevolutionären Entwicklungen der 60er und 70er Jahre („sexuelle Revolution“) konterkariert worden war. In Mißkredit geraten war eine Auffassung von Sexualität, wonach diese der menschlichen Kultur entgegenstehe, eigentlich ein animalischer Fremdkörper sei. Der „Schutz der Jugend“ fand Gestalt in der Wahnvorstellung, daß es eine in der Kindheit beginnende sexuelle Entwicklung gar nicht gibt und daß man von solchem Wirken der menschlichen Natur ablenken könnte und müßte. In der Phantasie, die sich in den Dienst der Lust stellt, ihrer Differenzierung und Steigerung – kurzum in der Ästhetisierung des sexuellen Antriebs wurde eine Gefahr gesehen. Die Verbannung der Sexualität aus der Kunst führt zur Verbannung der Ästhetik aus der Sexualität, zu ihrer Enterotisierung.

Nein, das ist nicht Schwester Irene Graves.

Nein, das ist nicht Schwester Irene Graves.

Eine Sexualmoral, die die Steigerung und Differenzierung der Lust fürchtet und zu verbannen versucht, ist nicht das Gegenstück, sondern die andere Seite einer entsublimierten, zotigen, primitiv-gewaltförmigen Sexualität, die nicht mehr Quelle der Lust und des Glückes ist, sondern Instrument zerstörerischer Macht. Prüderie ist nicht die Abwehr gegen gewaltförmige Sexualität, sondern sie bedingt sie. Die Verbannung der Erotik aus der Öffentlichkeit ist von reaktionären Antrieben, Untertanengeist, Muckertum, Spießigkeit, Heuchelei und Bigotterie nicht loszulösen und kann in justizförmige Erpressung ausarten. Will man Anregungen finden, um jungen Menschen ein Rüstzeug in die Hand zu geben, das ihnen hilft, eine Sexualität zu entwickeln und zu gestalten, in der sie sich verwirklichen und über sich selbst bestimmen können, der sollte sich bei den Büchern umsehen, die mal als jugendgefährdend galten oder immer noch gelten.
Die Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln hat, als ihr die geforderte Unterlassungserklärung verweigert wurde, ihre Klageandrohung kleinlaut zurückgezogen, so auch bei den anderen Antiquariaten, die sich wehrten. Da aus dem Fall Jugendgefährdung der Fall Ehrhardt geworden war, wurde sie ihren Job als Geschäftsführerin ihres FDP-Kreisverbandes los.
(Nachtrag folgt).

Der in drei Folgen dokumentierte Text aus DER MEZGER 81 wurde von Lina Ganowski mitverfaßt.
Die Buchhandlung Weltbühne kann zur Abwehr juristischer Angriffe unterstützt werden durch Aufträge und durch Spenden.
Spendenkonto: SSB e.V. Kto.-Nr. 403956432 Postbank Essen BLZ 360 100 43. Kennwort: Weltbühne

WELTBÜHNE MUSS BLEIBEN.