„In dubio pro reo“ – das ist ein Rechtsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Aber das ist sprachlicher Unsinn.
Ist der Zweifel eine Schachtel? Steckt man im Zweifel wie in einem Anzug? Ist man, wenn man zweifelt, im Zweifel drin? Räumlich? In der deutschen Sprache drückt man das so aus. Man ist „im“ Zweifel. Aber das ist kein Latein.
„In dubio pro reo“ ist kein lateinischer Satz, sondern ein deutscher Satz, den man Wort für Wort ins Lateinische übersetzt hat, oder: ein deutscher Satz mit lateinischen Vokabeln.
„In dubio pro reo“ ist so lateinisch wie „Equal goes it loose“ englisch ist (oder „Know you what you me can?“).
Was heißt „im Zweifel“ auf Latein? „Dubio“. Ablativ ohne Präposition.
„In dubio pro reo“ ist eine Sprachkonstruktion vergleichbar mit „Ich bin am putzen (dran)“. Oder: „Ich bin am Kartoffeln am schälen“. Das kann man sagen, denn das ist Ruhrdeutsch und klingt schön. Aber „in dubio pro reo“ darf man nicht sagen, sondern man muß „dubio pro reo“ sagen, denn so ist das richtig.
„In vino veritas“ darf man allerdings sagen, denn die Wahrheit ist tatsächlich in dem Wein.