Die VVN-BdA Duisburg schrieb mir:
Liebe Mitglieder der VVN/BdA, Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte
Die VVN/BdA Duisburg hat sich entschlossen, in diesem Jahr anlässlich des Volkstrauertages KEINE Veranstaltung in der Kapelle des Waldfriedhofs zu machen.
Dazu haben uns unter anderem die Vorgänge in Heidenau (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) bewegt. Dort hat der Stadtrat am 24. September 2026 einen gemeinsamen Antrag von Stadträten der AfD und CDU – zusammen mit der Bürgerinitiative „Oberelbe für mehr Demokratie“ – beschlossen:
„Eine Verlegung von sogenannten ‚Stolpersteinen‘ im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich wird künftig abgelehnt.“
Statt der einzelnen Stolpersteine soll das Gedenken künftig auf einer zentralen Gedenkfläche als „Sammelgedenken“ für die Opfer von Krieg, Terror, Diktaturen, Vertreibung und insbesondere des Nationalsozialismus stattfinden. (weitere Informationen siehe unter PS)
Wir wollen am Samstag, 14. November, 12 Uhr,
das Gedenken und Erinnern an die Opfer des Faschismus in die Mitte der Stadt, auf die Königstraße, holen!
Dabei werden wir nicht nur die dort verlegten Stolpersteine putzen und Tafeln mit weiteren der mehr als 300 in Duisburg verlegten Stolpersteinen zeigen. Wir werden auch daran erinnern, dass nur wenige Wochen und Tage bevor Duisburg vom faschistischen Terror befreit wurde, noch Häftlinge und Gefangene ermordet wurden, für die endlich am König-Heinrich-Platz ein würdiger Gedenkort geschaffen werden sollte. Ein sehr wenig bekanntes Mahnmal gibt es seit 1993 im Land- und Amtsgericht mit der Inschrift: „Den Anwälten und Richtern, die Opfer rassischer und politischer Verfolgung zwischen 1933 und 1945 wurden.Uns zur Mahnung.“
Über Deine /Eure/Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Mit solidarischen Grüßen
Doris Michel, Christa Bröcher, Mäggy Wösthoff
VVN/BdA Duisburg / DemokratieKreis Duisburg
PS: Die Stadtverwaltung von Heidenau hatte ausdrücklich eine andere Position.Sie beschreibt Stolpersteine als dezentrales, personenbezogenes Gedenken an Menschen, die vom NS-Regime verfolgt wurden. Der entscheidende Vorteil sei gerade die Verbindung von individueller Biografie und authentischem Ort – also dort, wo die Menschen gelebt oder gewirkt haben. Die Verwaltung schreibt:
„Eine allgemeine Sammelwidmung darf weder die Besonderheiten der nationalsozialistischen Verfolgung noch die individuellen Biografien der Verfolgten unsichtbar machen.“






































