Vorgestern sah ich die Wiederholung von einem alten „Tatort“. Das heißt: die wiederholen ja nur selten mal einen GANZ alten Tatort (70er, 80er Jahre, als „Tatort“ noch „Tatort“ war, mit Trimmel, Haferkamp, Kressin et al). Wiederholt werden meistens solche Tatorte, die gerade mal 2 oder 3 Jahre alt sind, also die von der Stange.
Die Crux bei den TV-Krimis ist, daß die Programmgestalter es nicht für nötig halten, daß die Drehbuchautoren zumindest das Handbuch der Kriminalistik und die Strafprozeßordnung gelesen haben.
Gestern sagte der „Kommissar“ (in diesem Fall: Ballauf) zu dem Rechtsanwalt, der seinen Mandanten rausholen wollte: „Wir können den 24 Stunden hier behalten.“
Das hört man öfter, daß die Polizei jemanden nach der Festnahme 24 Stunden lang festhalten kann. Aber das ist falsch. Ein Festgenommener kann bis zum Ablauf den folgenden Tages festgehalten werden. Wer eine Minute vor Mitternacht festgenommen wird, kann 24 Stunden und eine Minute festgehalten werden. Wer eine Minute nach Mitternacht festgenommen wird, kann 47 Stunden und 59 Minuten festgehalten werden. Bis zum Ablauf dieser Frist (24 Uhr des folgenden Tages) muß die festgenommene Person entweder freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden.
Der „Kommissar“ drohte dem Verdächtigen an, wenn er nicht aussage, werde er ihn für 24 Stunden in U-Haft (Untersuchungshaft) stecken.
Über sowas könnte ich mich jedesmal aufregen. Ein Kriminalbeamter kann doch niemanden in Untersuchungshaft stecken! Wo kämen wir den hin, wenn die Polizei jemanden verhaften könnte! Das kann nur der Richter. Die Polizei kann niemanden in Haft, sondern nur in Gewahrsam nehmen. Das müßte der Kommissar Ballauf, beziehungsweise der Drehbuchautor, der ihm die Worte in den Mund legt, und der Programmdirektor und der Intendant doch wissen!
Vielleicht sagen Sie: Verhaftung oder Festnahme, U-Haft oder Gewahrsam – kommt es in einem Fernseh-Krimi denn so genau darauf an?
Ach! Nein?
Dann stellen Sie sich mal vor, die Tagesschau würde so berichten:
„In der französischen Hauptstadt Wien sprach die Bundeskanzlerin von der Leyen mit dem amerikanischen Präsidenten Hollande. Anwesend war auch der britische Thronfolger Prinz Heinz.“
Dann würde man doch sagen: Das ist keine gute Tagesschau.
Sehen Sie: Es kommt immer auf die Feinheiten an.