Diesmal aus Österreich:
Frage:
Wieviel steht darauf, einen Beamten zu ermorden?
Antwort:
Das kommt ganz auf die Beamtenlaufbahn an.
Einen Beamten der unteren Laufbahn zu ermorden gibt 5 Jahre schweren Kerker.
Einen Beamten der mittleren Laufbahn zu ermorden gibt 10 Jahre schweren Kerker.
Einen Beamten der gehobenen Laufbahn zu ermorden gibt 15 Jahre schweren Kerker.
Einen Ministerialbeamten zu ermorden gibt 20 Jahre schweren Kerker.
Ein Regierungsmitglied zu ermorden gibt 25 Jahre schweren Kerker.
Einen Hofrat zu ermorden gibt 30 Jahre schweren Kerker.
Und den Bundespräsidenten zu ermorden ist überhaupt verboten.