Ein Feuerwehrklavier.
In Ermangelung eines „Martinshorns“ wird aus Ersparnisgründen ein im Löschzug mitfahrender Pianist das „Sondersignal“ (§ 55 StVZO) intonieren.
Witterungseinflüsse können zu Verstimmungen führen, so daß die „reine Quart“ (vorgeschrieben nach DIN 14610) sich ins Reich der Illusion verzieht.