75 Jahre Grundgesetz – was die VVN dazu sagt

75 Jahre Grundgesetz: Grund- und Menschenrechte in Gefahr Am 8. Mai 1945 endeten Nazi-Terror, Vernichtungskrieg und Völkermord mit der militärischen Zerschlagung des Deutschen Reiches durch die Alliierten. Am 23. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum NS-Staat, geprägt von der Erfahrung der Nazi-Barbarei und verpflichtet dem Vermächtnis „Nie wieder!“

• Programmatisch heißt es in Artikel 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 75 Jahre danach ist diese grundlegende Bestimmung staatlichen Handelns in Gefahr. Mit der AfD konnte sich nun eine völkisch-nationale Partei entwickeln, die schon diesen ersten Verfassungsgrundsatz täglich mit Füßen tritt, und die mit dem Faschisten Björn Höcke in Thüringen 2024 „die Machtfrage stellen“ will. Wir fordern die zuständigen Organe, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, im Geiste von Artikel 139 – der Parteien in der Tradition der NSDAP schlicht verbietet – und entsprechend Artikel 21 Grundgesetz ein Verfahren zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

• Die „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes haben aus leidvoller Erfahrung der Verfolgten des Nazi-Regimes in Artikel 16(2) verankert: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Ohne Einschränkung. Die ersten Einschränkungen folgten auf das Pogrom von Rostock, weitere folgten. Mit der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylrechts“ (GEAS) und den damit verbundenen Abkommen mit Staaten, die Menschen an der Weiterreise nach Europa hindern sollen, bleibt davon nichts übrig. Wir fordern die Bundesregierung auf, von Menschenrechten nicht nur zu reden und Verantwortung zu übernehmen für die Menschen, die vor Elend, Unterdrückung und den Folgen des Klimawandels fliehen und ihnen den Schutz zu gewähren, den sie so dringend benötigen.

Berlin, 23. Mai 2024

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.)
Magdalenenstraße 19
10365 Berlin

www.vvn-bda.de


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Ein Gedanke zu „75 Jahre Grundgesetz – was die VVN dazu sagt

  1. diese vvn Würde ich niemalz wählen weil die mit dem vrschwinden Von dem Geheimen staubsauger die hand Im Spiel gehabt haben sonst hättnen wir nähmlich schon längst von denen gehört

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