Ist ein Fahrzeug kaputt, muß es auch kaputt bleiben, entschied der Oberstadtdirektor.
Gilt das immer noch, nachdem vor etwa 20 Jahren nach der neuen Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen das Amt des Ober-Gestatt-Direktors abgeschafft wurde?
Wenn man das Schild vollständig zitiert, geht der Witz ein bißchen flöten.