Das sagt alles

VerbotenWenn das mittels Verbot Verbotene nicht mehr in der Mitteilung erkennbar ist (sich ent-konkretisiert), dann wird das Verbot abstrakt (ein abstrakter Universalautomatismus) ad infinitum. Vulgo: Dann ist alles verboten. Oder anders gesagt: Wenn das Verbotsschild nur noch halb ist, ist das Verbot total. Die Welt ist erst dann völlig in Ordnung, wenn es gar nichts mehr gibt.
Da soll mal einer sagen, die Nation findet nicht mehr zu sich selbst!

Ein Mitmensch hat ja dann auch folgerichtig mit Kreide druntergeschrieben: Alles.

Wie ist das eigentlich rechtlich?
Fast alle, die ihre Gartenzäune mit Verbotshinweisen komplettieren, sind weder Gesetzgeber, noch Polizei, noch (Bevollmächtigte einer) Ordnungsbehörde. Kann eigentlich jeder Hinz und Kunz, jeder Privatspießer etwas verbieten? Oder kann der sich nur etwas verbitten?
Fahrräder abstellen verbeten – not forbidden, pas interdit, sondern non grata.
Man könnte doch so ein Schild aufstellen: „Daß hier immer Fahrräder abgestellt werden, finde ich nicht gut“.

Wer (wahlweise) entweder für die DFG-VK Duisburg oder für Kuba einen Euro (oder mehr) spendet, dem zeige ich die Mauer in Neudorf mit diesem Verbotsschild und zeige mit dem Finger drauf – beziehungsweise auf die Stelle, wo es hing, falls es inzwischen ganz kaputtgegangen ist.

VerbotenW1..

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