Im Fernsehen redet einer dieser neoliberalen Schwätzer, der als „Philosoph“ Unternehmer berät, und er beklagt sich dabei, daß wir seit Generationen von Politikern regiert werden, die den Bürgern mißtrauen.
Was für eine Erkenntnis aber auch! Als ob Regierung und Gesetzgebung jemals etwas anderes gewesen wäre und etwas anderes sein könnte!
Werfen wir doch mal einen Blick in eines der Hauptwerke der Gesetzgebung: in das Strafgesetzbuch. Das ganze Werk ist durchweht vom Geist des Mißtrauens. Der Gesetzgeber traut uns zu, daß wir die Leute betrügen (§ 263), in einer Kirche ruhestörenden Lärm verursachen (§ 167), jemandem widerrechtlich etwas wegnehmen (§ 242), Amtspersonen beleidigen (§ 196), unbefugt in Küstengewässern fischen (§ 296a) und groben Unfug anstellen (§ 360). Der Gesetzgeber hat sich in seiner Weisheit keineswegs damit begnügt, den Menschen von derlei Handlungen abzuraten, sondern diese unter Strafe gestellt. Denn der Gesetzgeber vermutet, daß die Leute sich nicht aus Freundlichkeit, Wohlerzogenheit und Einsicht an die Gesetze halten, sondern, täten sie es nicht, Nachteile auf sich ziehen würden, die sie lieber vermeiden. Im Strafgesetzbuch steht nicht: „Wenn du nicht klaust, kriegst du ein Bonbon“, sondern: „Wenn du klaust, wirst du eingesperrt“.
So kann man also annehmen, daß all die Mißstände, die die Neoliberalen beklagen, gar keine Mißstände sind, sondern nur als solche an die Wand gemalt werden. Subventionen? Wieso eigentlich nicht? Die Steuern sind zu hoch? Ach was! Die Lohnnebenkosten müssen gesenkt werden? Wieso eigentlich? Straßenverkehrsordnung? Ja bitte! Die Neoliberalen wollen nämlich am liebsten die Verkehrsregeln durch die Kräfte des Marktes ersetzen, will heißen: Je dicker das Auto desto Vorfahrt. Und wenn immer wieder die „Bürokratie“ beklagt wird, dann ist damit nichts anderes gemeint als die simple Verwaltung, auf die eine hochentwickelte, diversifizierte Industriegesellschaft lieber nicht verzichten sollte.
aus DER METZGER 73 (2005)