„Zum Verwechseln ähnlich“

„Das absurde Theater ist eine Richtung des Theaters des 20. Jahrhunderts, die die Sinnfreiheit der Welt und den darin orientierungslosen Menschen darstellen will.“ (Wikipedia). Einige der eindrucksvollsten Aufführungen fanden nicht auf Theaterbühnen, sondern in Gerichtssälen statt, wo die Sinnfreiheit von Anklageschriften orientierungsloser Staatsanwälte dargestellt wurde. So auch dieser Tage in Berlin.
Vor dem Amtsgericht Tiergarten sind seit dem 2. April Michael W. (39) und German L. (29) angeklagt, am 13. August 2012 bei einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Mauerbaus in der Bernauer Straße mit FDJ-Hemden demonstriert zu haben. Das Emblem auf diesen Hemden war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Wappen der „FDJ in Westdeutschland“ zum Verwechseln ähnlich. Und diese Organisation sei 1951 als verfassungswidrige Organisation verboten worden.
Doch die Sache ist komplizierter.
Die Freie Deutsche Jugend, 1938 im Exil in Prag und Paris gegründet, dann bis 1946 in Großbritannien aktiv, war nach Zerschlagung des Hitler-Faschismus in den vier Besatzungszonen tätig – also vor der Gründung der beiden deutschen Staaten. In der DDR wurde die FDJ dann zur „Staatsjugend“ (wo sie mit einer eigenen Fraktion in der Volkskammer vertreten war), während sie in der BRD 1951 verboten wurde. Das Verbot wurde durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 1954 rechtskräftig. An dieser Entscheidung waren – wie kann es anders sein – ehemalige Nazirichter beteiligt. Grund des Verbotes war der Widerstand der FDJ gegen die Remilitarisierung.
Im Neuen Deutschland wurde die komplizierte Lage so zusammengefaßt:
„Und dann gibt es da noch den feinen Unterschied zwischen FDJ-West und FDJ-Ost. Das FDJ-Verbot West gilt auch nach der Einheit bis ans Ende der Menschheit weiter, gilt aber nur für die alten Bundesländer, nicht für die hinzugekommenen. Was also zeigten die Angeklagten: das Emblem Ost oder das Emblem West, beide zum Verwechseln ähnlich. Das eine nicht erlaubt, das andere nicht verboten. Wo befanden sich die FDJler bei ihrer Aktion? In Ost oder West? Traten sie der verbotenen FDJ-West bei oder der nicht verbotenen FDJ-Ost? So richtig klar mit diesem bundesdeutschen Paragrafenwirrwarr schienen weder Staatsanwalt noch Richter zu kommen.“
Die Anwältin von Michael W. legte dem Richter drei FDJ-Symbole vor. Der Richter sollte sagen, welches Symbol zu der 1951 verbotenen westdeutschen FDJ, welches zu den nicht verbotenen Organisationen in Ostdeutschland und Westberlin gehören. Der Richter konnte das Rätsel auch nicht lösen. Denn alle drei Symbole ähneln sich nicht nur. Sie sind identisch.
Der Prozeß wird am 15.4. fortgesetzt.
Bei aller Komik sollte der ernste Hintergrund nicht unterschätzt werden. Michael W. und German L. erklärten dem Gericht, warum sie zur FDJ fanden und radikale Friedenspositionen einnehmen. Sie sehen die Gefahr, daß sich die Bundesrepublik immer tiefer in Kriegsabenteuer verstrickt und demokratische Strukturen immer weiter abgebaut werden. „Man mag ihre Auffassung teilen oder nicht, auf jeden Fall ist sie durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.“ (Neues Deutschland). Der Staatsanwalt hat die bösen Geister des Kalten Krieges geweckt. Es ist – wieder einmal – sichtbar, daß die Schande der deutschen Justiz 1945 nicht endete.

P.S.: Der Mann, der sich am 13. August 2012 über das FDJ-Symbol echauffierte, die Polizei alarmierte und die ganze Posse in Gang setzte, trug übrigens einen „Schwerter-zu-Pflugscharen“-Button.
Freie_Deutsche_Jugend.svg
Wie auf den ersten Blick zu erkennen ist, handelt es sich bei diesem bei Amore e Rabbia sichtbar gemachten Emblem nicht um das Emblem der 1951 verbotenen FDJ.

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