Das ethische Motiv des Grames (Zweiter Teil)

An dem Vorgehen der Overather Rechtsanwältin gibt es einige Auffälligkeiten:
Die Rechtsanwältin verschickte innerhalb weniger Tage gleichlautende Schreiben (mit Einsetzung eines jeweils entdeckten indizierten Titels) an zahlreiche Anbieter antiquarischer Bücher. Wie viele, ist nicht festzustellen, aber es dürften ein paar Hundert gewesen sein. Unabhängig davon, wie viele indizierte Titel sie bei den jeweilige Anbietern aufgespürt haben mochte, wurde immer nur ein einziger Titel genannt. Betroffen waren nur solche Anbieter, die über die Internetplattform booklooker.de anboten, und zwar sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen. Nun gelten die gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen, an die Unternehmer sich halten müssen, nicht für Privatanbieter, die ihre ollen Bücher via Internetplattform verscherbeln wollen. Doch ob man als Privatperson oder Unternehmer eingestuft wird, wird allein nach der Aktivität am Markt entschieden. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. Unabhängig davon hätte sich ein Privatanbieter, der ohne dazu verpflichtet zu sein die tückische Unterlassungserklärung abgegeben hätte, ausgeliefert.
Es gab keinen Hinweis darauf, daß die Mandantin der Rechtsanwältin überhaupt eine Buchhandlung betreibt und somit als Mitbewerber tätig ist und als solcher geschädigt werden könnte. Unter der Adresse der „Buchhandlung“ (Lotharstraße 155 in Bonn) ist nichts zu finden, was auf Handel mit Büchern schließen läßt, sondern eine andere Rechtsanwaltskanzlei.
Bei den jeweils aufgeführten Titeln handelt es sich um solche, die – ebenso wie Crepax‘ Laterna Magica – vor knapp 25 Jahren indiziert wurden. Eine Indizierung dauert 25 Jahre und endet dann. Sie kann verlängert werden.
Die Rechtsanwältin verwendet den Begriff „Kinderpornographie“ und definiert ihn neu. Sie bezeichnet damit nicht pornografische Darstellungen von (Handlungen mit) Kindern, sondern (vermeintlich) pornografische Darstellungen, die in die Hände von Kindern geraten könnten. Hat ein Kind ein pornographisches Buch angefaßt oder im Bücherregal stehen sehen, hat sich dieses damit automatisch in Kinderpornografie verwandelt. Entweder sie tut es, weil sie von dieser Reizvokabel selbst gereizt ist, oder weil sie darauf spekuliert, daß bei dem Zusammenhang von Kind & Sexualität jegliche Rationalität flöten geht.
Ungewöhnlich ist, daß mit an Anschreiben an die Buchhändler keine Gebührenrechnung verbunden war. Was für bescheidene Zurückhaltung der Rechtsanwältin gehalten werden könnte, ist wohl vielmehr der Versuch, das Attest einer rechtsmißbräuchlichen Massenabmahnung zu unterlaufen. „Wo bitte ist hier das von der Gegenseite stets behauptete Gebührenerzielungsinteresse einer sogenannten Massenabmahnung?“ sprach die Rechtsanwältin auf Anfrage von Spiegel-online. Doch daß der Abmahnung keine Kostennote beiliegt, bedeutet nichts. Anwalt Christian Solmecke erklärt: „Unterschreibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, kann man die Gebührennote einfach später nachschicken. Bei dem angesetzten Streitwert von 15.000 Euro dürften die Gebühren bei ungefähr 800 Euro liegen.“ Und wer einmal unterschrieben hat, so Solmecke, „kann später schlecht begründen, warum er plötzlich nicht die möglicherweise nachkommende Gebührennote bezahlen will“.
Die Rechtsanwältin hat (vorerst?) auf einpaarmarkachzig Gebühren verzichtet und pro Anschreiben via Obergerichtsvollzieher 8,95 Euro ausgelegt, weil sie und ihre „Mandantin“ wohl auf das „große Geld“ spekuliert haben dürften: für jeden „Fall der Zuwiderhandlung“ 5.100 Euro. Das Risiko einer „Zuwiderhandlung“ ist erheblich. Es ist nicht auszuschließen, daß die Rechtsanwältin solchen Anbietern, die sich per Unterlassungserklärung ihr ausgeliefert haben, per vorbereiteter Liste sogleich ein zweites, drittes und viertes indiziertes Buch aus dem Angebot vorhält und dann jedesmal 5.100 Euro einstreicht.

Das ist die Buchhandlung Weltbühne. Nein, das ist nicht Fräulein Über.

Das Risiko der Zuwiderhandlung ist dadurch unkalkulierbar, daß die Bundesprüfstelle die Liste der indizierten Medien nicht ins Netz stellt und in gedruckter Form nicht gern herausrückt. Der Buchhändler müßte bei der Bundesprüfstelle anfragen, ob ein Titel, den er anbieten will, indiziert ist oder nicht. Es wäre zu erwägen, die Bundesprüfstelle mit ein paar tausend Anfragen zuzudecken und anzufragen, ob etwa Pippi Langstrumpf jugendgefährdend ist. Die Bundesprüfstelle verweist die Buchhändler auch auf das Jugendamt und die nächstliegende Polizeidienststelle, wo man die Liste einsehen kann. Als Antiquar hat man ja auch nichts besseres zu tun als zweimal pro Woche zur Polizei zu gehen und um Einblick in den Index zu bitten.
(Fortsetzung folgt).

Das ethische Motiv des Grames (Erster Teil)

Aus der Geschichte der Buchhandlung Weltbühne. Blicken wir zurück auf eine „Affäre“, die vor fünf Jahren für Ärger sorgte. Der in drei Folgen dokumentierte Text erschien in DER METZGER Nr. 81.

„Der Skandal beginnt, wenn die Polizei ihm ein Ende macht.“
Karl Kraus

Die Buchhandlung Weltbühne erhielt Post vom Obergerichtsvollzieher. Dieser war von der Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln beauftragt worden, eine Postübergabeurkunde zustellen zu lassen, der ein Schreiben mit Datum 12.12.2007 angehängt war, das mit den Worten „Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung – Sehr geehrter Herr Loeven“ begann. Die Rechtsanwältin teilte mit, sie sei von der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Renner, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt worden. Diese habe „nunmehr feststellen“ müssen, „daß Sie … über die Internetplattform booklooker.de das Buch von Guido Crepax mit dem Titel ,Laterna Magica‘ zum einem Preis von 31 Euro zum Kauf anboten.“ Das genannte Buch sei jedoch von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen worden (bekanntgegeben im Bundesanzeiger am 30.3.1983, also knapp 25 Jahre vorher). Der Verkauf jugendgefährdender Medien (worunter unhinterfragt solche Medien verstanden werden, die von der Bundesprüfstelle als solche indiziert wurden) über das Internet sei nach dem Jugendschutzgesetz verboten und strafbar, wurde dem Inhaber der Buchhandlung Weltbühne mitgeteilt, und auch, was der Sinn dieses Gesetzes sei: „Kinder und Jugendliche vor dem negativen Einfluß von pornographischen, verrohenden und gewaltverherrlichenden Medien zu schützen“ und zu verhindern, „daß Kinder und Jugendliche durch Darstellung oder Schilderung in Medien, die ein verfälschtes Bild dessen, was der Normalität im Umgang zwischen jungen Menschen und Erwachsenen entspricht, und über die Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes der Kinder und Jugendlichen täuschen, verunsichert und … beeinträchtigt werden, sich gegenüber Übergriffen von Erwachsenen zu wehren (Stichwort Kinderpornographie).“ Gemeint ist wohl: „sich gegen Übergriffe zu wehren“.

Auf ein paar Seiten in DER METZGER 81 und auf der Titelseite (Abb.) wurden Bildzitate aus „Laterna Magica“ zur Besichtigung freigegeben.

Durch das Angebot der Buchhandlung Weltbühne fühlte sich die Mandantin der Rechtsanwältin „als Mitbewerberin“ beeinträchtigt, wodurch diese zur Abmahnung und zur Inanspruchnahme von Schadenersatz berechtigt sei. Die Rechtsanwältin forderte den Inhaber der Buchhandlung Weltbühne auf, bis zum 28.12.2007 eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichten sollte, „bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung … fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zu unterlassen, Schriften und andere Schriften gleichstehende Darstellungen, die … in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen … worden sind, öffentlich in Medien – insbesondere im Internet – zum Kauf anzubieten“. Anderenfalls würde sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, woraus sich – so rechnete sie vor – bei einem Streitwert von 15.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten von 4.141,30 Euro ergeben würden.


Man könnte glatt den Eindruck haben, die Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln gehöre zu jenen Winkeladvokaten, die en masse Geschäfts- und Privatleute per Abmahnung abzocken und mit erheblicher krimineller Energie die Schlafmützigkeit deutscher Gerichte ausnutzen, welche sich zu deren Begünstigern machen, indem sie derlei Verfügungen routinemäßig durchwinken. Doch „nicht um ein Geschäft zu machen, sondern aus dem ethischen Motiv des Grames“ (Karl Kraus) zu handeln gibt sich die Rechtsanwältin Christine Ehrhardt aus Overath bei Köln zu verstehen, die nicht nur die Interessen ihrer durch das Angebot der Buchhandlung Weltbühne arg ins Hintertreffen geratenen Mandantin wahrt, sondern auch die Unschuld der Kinder im Auge hat. Dennoch wollte und konnte der Inhaber der Buchhandlung Weltbühne ihren Gram nicht mindern. Er gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Mit Schreiben vom 14.12.2007 antwortete er: „Ich weise Ihre Abmahnung – sowie sämtliche daraus resultierenden Forderungen – als unberechtigt zurück. Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, daß die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, daß Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin. Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, daß die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.“ Er folgte damit dem Rat des Rechtsanwalts Christian Solmecke aus Köln, der von der Firma Booklooker eingeschaltet worden war.
(Fortsetzung folgt).

Weltbühne muß bleiben

Das war im Juni hier zu lesen:
Am 15. Juni 1987 wurde die Eröffnung der Buchhandlung Weltbühne gefeiert […]. 25 Jahre Buchhandlung Weltbühne!
Ein Jubiläum, das nun allerdings nicht mit ungetrübter Freude gefeiert werden kann. Fortsetzung folgt.

Hier ist die Fortsetzung:

Die Feierlichkeiten fanden in kleinem Kreis und ohne viel Trara statt. Denn erstens: Die lange Vorgeschichte sollte nicht abgekoppelt werden. Den 25 Jahren Weltbühne gingen 13 Jahre Buchladen im Eschhaus voraus. Eigentlich war es das Jubiläum eines Umzugs, und mit der Eröffnung des Eschhaus-Buchladens 1974 begann die Geschichte ja auch nicht erst. Der wirkliche Anfang war 1968.
Und zweitens: Just in jenen Junitagen stand die Buchhandlung am Abgrund – infolge äußerer Entwicklungen.


In der Buchhandelsbranche, vor allem in Zwischenbuchhandel vollziehen sich Konzentrationsprozesse, die die kleinen und unabhängigen Buchhandlungen an den Rand drängen. Eine Schlüsselrolle spielen die Barsortimente, die die Buchhandlungen in die Lage versetzen, lieferbare Titel im Kundenauftrag gebündelt und schnell zu besorgen. Ohne Anschluß an ein Barsortiment ist eine Buchhandlung vom Beschaffungsgeschäft praktisch abgeschnitten, dabei macht dieser Geschäftsbereich über 80 Prozent des Umsatzes aus.
Das Barsortiment Könemann, bisher spezialisiert auf die Versorgung kleiner Läden, wurde vom Branchenriesen Libri geschluckt, und der ist nicht bereit, die kleinen Klitschen zu beliefern.
Die Barsortimente wollen (oder müssen) ihren Marktanteil vergrößern und üben Druck auf die Buchhandlungen aus, ihr Auftragsvolumen zu steigern. Die Verlagsauslieferungen kontern mit günstigeren Rabatten, die die kleinen Läden aber kaum nutzen können, weil sie bei den Barsortimenten das vereinbarte Auftragsvolumen erfüllen müssen. Die Verlage wiederum stöhnen unter dem Druck der Barsortimente, weil auf diesem Vertriebsweg die Gewinnspanne für sie besonders niedrig ist.
„Strategiepapiere“ zirkulieren, in denen moniert wird, daß bei den Barsortimenten viel zu viele Männekes und Fräukes beschäftigt sind, die an Packtischen viele kleine Päckchen packen für viele kleine Buchhandlungen, wo es doch viel rentabler wäre, nur noch im Sammelverkehr Großkunden zu beliefern..
Da sind keine nüchternen Kaufleute am Werk, sondern durchgedrehte Manager („Unternehmensberater“), denen als eigentliches Unternehmensziel der Stellenabbau vorschwebt. Vom Fach haben die „Unternehmensberater“ dieser Tage keine Ahnung, und sie wissen auch gar nicht, was ein Buch ist. Mit dem modernen Manager ist die Irrationalität ins Wirtschaftsleben eingedrungen.
Die Lage für die Buchhandlung Weltbühne ist für eine Gnadenfrist entschärft, weil sie von einem der drei noch verbliebenen Barsortimente (dem kleinsten) akzeptiert wurde. Aber nach diesem streckt schon der andere Branchenriese die gierige Fusionshand aus. Und wie das vereinbarte jährliche Auftragsvolumen jemals erreicht werden soll, das weiß der liebe Himmel. EINE VERDOPPELUNG DES AUFTRAGSVOLUMENS IM BESCHAFFUNGSGESCHÄFT IST EINERSEITS KAUM ZU SCHAFFEN UND WÜRDE ANDERERSEITS NOCH NICHT EINMAL REICHEN.

Das ist noch nicht das ganze Ausmaß der Kalamität. 25 Jahre Buchhandlung Weltbühne bedeutet zugleich: 25 Jahre Boykott durch die aktive und organisierte Linke.
Aber das ist ein Kapitel für sich. SPÄTER DAZU MEHR.


Heute geht dieser Appell an alle, deren Herz links schlägt und die sich an informelle Boykottbeschlüsse, ungeschriebene Unvereinbarkeitsgesetze und unbewußte Ausgrenzungsgewohnheiten nicht gebunden fühlen: Es ist keine Zeit zu verlieren. Das Prinzip der Solidarität muß auch in linken Kreisen wieder eingeführt werden.

Sie können und sollten das vielfältige Leistungsangebot der Buchhandlung Weltbühne nutzen: Jedes lieferbare Buch wird besorgt, der Versanddienst liefert an jeden Ort in jedem Land. Wir leben nicht mehr im Postkutschenzeitalter. Man muß nicht vorsprechen und anreisen, um ein Buch zu bestellen und abzuholen. Man kann auch per Telefon oder E-mail bestellen und sich das Bestellte mit der Post schicken lassen.
Auch wir haben Internet und E-mail, sogar Telefon. Und die Post befördert sogar Päckchen, Pakete, Bücher- und Warensendungen, die von uns abgeschickt werden.
Wir forschen für Sie nach „entlegenen“ und vergriffenen Büchern.
Eines unserer Prinzipien: In der Buchhandlung Weltbühne wird nicht verramscht und remittiert. Bücher, die nicht verkauft wurden, bleiben im Angebot, auch wenn dadurch investiertes Kapital jahrelang gebunden bleibt. Wir haben die Bücher, die anderswo längst vergriffen sind.
Wir haben nicht nur Bücher. Schaut auf die Weltbühne-Homepage. Werde Stammgast im Weblog Amore e Rabbia.

ALLE AUFTRÄGE AN UNS! Mit Bestellungen für Ausbildung, Studium, Schule, Beruf, Weiterbildung wird die Leitungsfähigkeit der einzigen linken Buchhandlung der Region gesichert.
Aber es geht längst nicht nur um die Leistungsfähigkeit. In diesen Tagen und Wochen geht es um Sein oder Nichtsein.

Noch ein Hinweis: Wer bei Amazon etwas bestellen will, was sich außerhalb unseres Leistungsangebots befindet (Armbanduhr, Motorradersatzteile, Badematten, Küchengeräte, Bassverstärker etc. pp.), sollte über den Amazon-Button auf der Weltbühne-Homepage oder über den Link unten auf dieser Seite dorthin gehen. Amazon zahlt dann an uns eine Provision, was sich als sehr wirksame Hilfe erwiesen hat.

Spenden sind in dieser Situation willkommen und wohl auch unverzichtbar.
Spendenkonto: SSB e.V. Kto.-Nr. 403956432 Postbank Essen BLZ 360 100 43

LIEBE leute BESTELLT bücher IN der BUCHHANDLUNG weltbühne UND sonst NIRGENDS.
Weltbühne muß bleiben.