Steinbart-Gymnasium: Fragwürdige Traditionspflege (1)

Diesen OFFENEN BRIEF bitte ich zu beachten:

Gegen Geschichtsverfälschung am Duisburger Steinbart-Gymnasium – Für eine kritische Aufarbeitung der Schulgeschichte
Mit Entsetzen mussten wir, die diesjährigen AbiturientInnen des Steinbart-Gymnasiums, feststellen, dass unsere Abiturzeugnisvergabe für rechtsextreme und geschichtsrevisionistische Propaganda missbraucht wurde. Dabei wurden uns sogenannte „Albertinanadeln“ ausgehändigt, gemeinsam mit einem Informationsblatt, in dem von deutschen Gebietsansprüchen in Russland und Polen die Rede ist. Aus spontanem Protest verweigerten einige von uns die Annahme und stellten Nachforschungen im ebenfalls ausgehändigten Buch „Das Steinbart-Gymnasium zu Duisburg 1831 – 1981“ an.
Der Inhalt schockierte uns: Von den ermordeten und deportierten jüdischen SchülerInnen war keine Rede, dafür aber u.a. von der „nationalsozialistischen Revolution“, dem alliierten „Terrorangriff vom 13. Mai 1943“, einem „Bekenntnis zum deutschen Osten“ – mit dem Gebiete in Polen und Russland gemeint sind – seitens des Steinbart-Gymnasiums und einer totalen Verdrehung der Realität vom Kriegsende als „Katastrophe von 1945“ samt „seinem unglücklichen Ausgang“. Den Widerstandsaktionen des Antifaschisten und Steinbart-Abiturienten Harro Schulze-Boysen, den sein Engagement sein Leben kostete, wird in der Publikation ein „landesverräterischer Charakter“ unterstellt und behauptet, seine Verurteilung zum Tode durch die NS-Richter sei Ergebnis eines „in einwandfreier Form“ durchgeführten Prozesses gewesen.
Wir sind zutiefst empört. Diese Art von Geschichtsverfälschung steht im Gegensatz zu den Grundwerten einer offenen, antifaschistischen und demokratischen Gesellschaft. Schulen sollten diese Werte vermitteln und pflegen und uns zu mündigen Menschen erziehen. Wir fühlen uns daher verpflichtet, auf diesen Skandal aufmerksam zu machen und fordern eine klare Aufklärung. Dies wollen wir gemeinsam mit der Duisburger Zivilgesellschaft erwirken. Eine einfache Stellungnahme, mit dem Verweis auf das Alter des Textes lehnen wir ab: Die Auflage ist aus dem Jahre 2000, die abgedruckte AbiturientInnenliste sogar bis zum Jahrgang 2011 aktualisiert worden. Auch die Ausrede, es handele sich um ein authentisches Zeitdokument, können wir nicht gelten lassen, da mit dieser Begründung jedwede Propaganda und Literatur verbreitet werden kann.
Von der Schulleitung des Steinbart-Gymnasiums fordern wir daher:
– Eine Distanzierung von dem geschichtsrevisionistischen Inhalt des Buches „Das Steinbart-Gymnasium zu Duisburg 1831 – 1981“, sowie dessen kritische Überarbeitung nach antifaschistischen und demokratischen Werten
– Eine Aufarbeitung der Schulgeschichte im Nationalsozialismus, mit besonderem Hinblick auf ihre jüdischen und antifaschistischen Opfer
– Ein klares Bekenntnis zum antifaschistischen Widerstandskämpfer Harro Schulze-Boysen – dabei anerkennen wir die ersten bereits gemachten Schritte
Unterzeichner:
– Verschiedene SchülerInnen und Ehemalige des Steinbart-Gymnasiums
– Duisburger Netzwerk gegen Rechts
– Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN – BdA) Kreisverband Duisburg
– Jüdische Gemeinde Duisburg-Mülheim/Ruhr-Oberhausen K.d.ö.R.
– DIE LINKE. Kreisverband Duisburg
– Friedensforum Duisburg
– Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) Duisburg
– DKP Kreisorganisation Duisburg

Harro-Schulze-Boysen-GedenkmarkeKritische Nachfragen nimmt die Schule sicher gerne hier entgegen.

„Wir fordern die Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König“

Pressemitteilung (17.6.2013) von NSU Watch zum NSU Prozeß – Solidarität mit Lothar König

Nebenkläger und ihre Anwälte erklären sich solidarisch mit dem angeklagten Jenaer Jugendpfarrer Lothar König

Derzeit findet vor dem OLG München das sog. NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte statt. Der NSU hat sich selbst zu 10 Morden und zwei Sprengstoffanschlägen bekannt. Möglicherweise gab es jedoch noch mehr Anschläge, die durch den NSU und sein Umfeld verübt wurden.
Seit Beginn der Hauptverhandlung sitzen wir im Saal 101 des Justizzentrums München fünf Angeklagten gegenüber, denen vorgeworfen wird, Mitglieder oder Unterstützer des NSU gewesen zu sein. Vier von den Angeklagten stammen aus Jena, einer aus Sachsen. Allen ist gemeinsam, dass sie aus einer neonazistischen Szene stammen, die sich in den neunziger Jahren in Jena und an anderen Orten radikalisierte. Die Ideologie dieser  Szene war geprägt von einem gewalttätigen und mörderischen Rassismus, dem seit 1990 mehr als 150 Menschen zum Opfer fielen.
Parallel zum NSU-Verfahren findet vor dem Dresdner Amtsgericht ein Verfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König statt. Lothar König ist seit den 1980er Jahren Jugendpfarrer in der Jungen Gemeinde in Jena. Er hat zu einer Zeit, zu der die Mehrheit noch weggesehen hat, wenn rassistische und rechtsextremistische Übergriffe stattgefunden haben, hingesehen, seine Stimme erhoben und Widerstand gegen die erstarkende neonazistische Szene geleistet. Die Junge Gemeinde Jena war und ist immer ein Zufluchtsort für diejenigen gewesen, die nicht in das Weltbild der Neonazis passen und die jederzeit mit gewalttätigen bis mörderischen Übergriffen rechnen mussten. Die Junge Gemeinde und Lothar König wurden mehrfach in den neunziger Jahren u.a. von der Kameradschaft Jena, zu der auch die Angeklagten und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehört haben sollen, massiv angegriffen. Carsten S. hat in der Verhandlung nun ebenfalls gezielte Aktionen gegen die JG in Jena und ihren Jugendpfarrer bestätigt.
Lothar König war auch im Februar 2011 in Dresden, um gegen den dort stattfindenden Neonaziaufmarsch zu protestieren. Nun wird ihm von der Staatsanwaltschaft Dresden aufwieglerischer Landfriedensbruch vorgeworfen.Über seinen Lautsprecherwagen soll Lother König angeblich zu Gewalt gegen Polizeibeamte aufgerufen haben. Alles was wir über das Verfahren bisher wissen, ist, dass die Anklage auf Unwahrheiten und Unterstellungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft basiert. Deshalb hat es für uns den Anschein, dass Lothar König eigentlich sein antifaschistisches Engagement vorgeworfen wird. Wir wissen, dass, wenn sich mehr Menschen wie Lothar König schon damals den Neonazis in den Weg gestellt hätten, die Morde und Anschläge des NSU hätten verhindert werden können.
So wie Lothar König damals und heute solidarisch war und ist mit denjenigen, die nicht in das rechtsextremistische und rassistische Weltbild der Neonazis passen, so erklären wir uns heute solidarisch mit Lothar König.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König.

Antonia von der Behrens, Thomas Bliwier, Yvonne Boulgarides, Christina Clemm (auch für ihre Mandantin) , Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler, Doris Dierbach, Carsten Illius, Alexander Kienzle, Edith Lunnebach, Yavuz Narin, Elif Kubasik, Ergün Kubasik, Gamze Kubasik, Angelika Lex, Ogün Parlayan, Eberhard Reinecke (auch für seine Mandanten), Sebastian Scharmer, Reinhard Schön (auch für seine  Mandanten), Peer Stolle, Angela Wierig

Die Bundesregierung traut sich nicht,

beim Bundesverfassungsgericht einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.
Der Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will nämlich nicht der NPD „eine Bühne geben“. Doch indem er seine schützende Hand über sie hält, tut er genau das. Er will nicht verhindern, daß die NPD das Parteienprivileg nutzt, ihre Aufmärsche vom Verfassungsgericht genehmigen läßt und sich im Fernsehen im Wahlwerbespots als Partei darstellt.
FDP-Rösler hat eine Begründung philosophischer Art parat: Dummheit könne man nicht verbieten. Dummheit kann man nicht verbieten. Verbieten könnte und sollte man allerdings Tätigkeiten, die aus der Dummheit resultieren. Man kann – zum Beispiel – nicht verbieten, daß jemand so dumm ist zu meinen, daß er sich besoffen ans Steuer setzen kann. Aber man kann verbieten, daß man sich besoffen an Steuer setzt.
Oder meint der Rösler, die Verbrechen von Neonazis könnten getrost der Rubrik „grober Unfug“ zugeordnet werden?
Doch wahrscheinlich fürchtet er um die Legalität der FDP.

Neu in der Weltbühne: Über Behördenkumpanei und Rassismus

Bodo Ramelow (Hrsg.): Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen. Wie rechter Terror, Behördenkumpanei und Rassismus aus der Mitte zusammengehen. VSA Verlag 2013. 240 S. 12,80 Euro
RamelowSchreddernSpitzelnDer Verlag stellt sein Buch vor:
Der rechte Terror des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) kostete zehn Menschen das Leben. Er erwuchs aus dem Rassismus in der Gesellschaft, der Verharmlosung der rechten Gefahr, dem systembedingten Versagen der Geheimdienste und Behördenkumpanei. Eine Spur braunen Terrors zieht sich durch Deutschland: neun Morde mit derselben Waffe und die rätselhafte Hinrichtung einer Polizistin. Den aus der Türkei und aus Griechenland stammenden ermordeten Gewerbetreibenden und ihren Angehörigen schob man Mitschuld in die Schuhe. Fazit der zahlreichen Untersuchungsausschüsse: Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen.
In diesem Buch geht es zum einen um die (Nicht-)Aufklärung der NSU-Verbrechen. Zum anderen wird gezeigt, wie rechter Terror, das Versagen der Geheimdienste und der Rassismus aus der Mitte zusammengehen.
„Der Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft, angetrieben auch durch die unerträglichen Debatten der Politik um die Abschaffung des Asylrechts und die Abschottung Deutschlands gegen Flüchtlinge, bereitete den Boden. Rassismus – das ist neben all den offenen Fragen um das Agieren des Staates das eigentliche Thema im Fall des NSU. Denn auch der Rassismus, der Antisemitismus, der Antiziganismus und die Islamophobie in der Gesellschaft sowie in Behörden führten dazu, daß zuerst die Opfer des braunen Terrors und ihre Angehörigen in den Fokus der Fahndungen gerieten und nie ernsthaft Rassismus als Tatmotiv und Neonazis als Täter erkannt wurden.“ (Aus dem Vorwort).
Bodo Ramelow ist Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Wenn Sie das Buch bestellen wollen, erinnern Sie sich bitte an die Lebensregel:
liebe LEUTE bestellt BÜCHER in DER buchhandlung WELTBÜHNE und SONST nirgends.
Weltbühne muß bleiben.

Die Geschichtswerkstatt wird fortgesetzt

Die nächste Veranstaltung in der Reihe Geschichtswerkstatt 2. Weltkrieg der Duisburger Volkshochschule hat zwei Themen:
Der jüdische Aufstand im Warschauer Ghetto
Stalingrad und das Nationalkomitee Freies Deutschland
„Vom 19. April bis Mitte Mai 1943 erhoben sich die jüdischen Kampfgruppen im Warschauer Ghetto zum bewaffneten Widerstand gegen die deutschen Räumungskommandos. Wir wollen diese Ereignisse nachzeichnen und versuchen, uns einen Gesamtüberblick über den jüdischen Widerstand gegen den Holocaust zu erarbeiten.
Nach der verheerenden Niederlage in Stalingrad gründeten sich in Kriegsgefangenenlagern das Nationalkomitee Freies Deutschland (im Juli 1943, Krasnogorsk) und der Bund deutscher Offiziere (Sept. 1943, Lunjowo), um für Hitlers Sturz und die Beendigung des Krieges Propaganda zu machen. Wir wollen den politischen Grundlagen und den Spuren des Komitees nachgehen.
Zur Sitzung erscheint ein Materialheft.“
Sonntag 28. April 2013, 11 bis 14 Uhr im Internationalen Zentrum, Flachsmarkt 15.
Kursleiter sind Martin Clemens, Aloys Reuter und Marion Reuter.
Teilnehmergebühr: 5 Euro.

Das ist ja das Neueste: Heinestraße

Die Heinestraße in Neudorf erhielt ihren Namen nicht, wie viele glauben, nach dem Dichter Heinrich Heine, sondern nach dem marodierenden SA-Truppenführer Friedrich-Heine, der am 4. März 1933 bei blutigen Straßenkämpfen auf der damaligen Kleiststraße in Neudorf ums Leben kam. Nach seinem Tod wurde mit Nazi-Pomp die Kleiststraße in „Friedrich-Heine-Straße“ umbenannt. Nach dem Krieg, so hat es jetzt der Historiker der Uni Duisburg, Dr. Ludger Heid, herausgefunden, wurde dann bequemerweise nur der Vorname gestrichen und der „Etikettenschwindel“, so der Historiker, nahm seinen Lauf.
HeinestraßeDa in Neudorf viele Straßen nach Dichtern benannt sind, fiel der „Etikettenschwindel“ nicht auf. Aber Ludger Heid weist auf Merkwürdigkeiten in anderen Duisburger Stadtteilen hin. In Walsum – wo noch die Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße an den Berkwerksdirektor und NS-Reichswirtschaftsführer Roelen erinnert (Heid: „Er hat Arbeitssklaven an die Industrie vermittelt!“) – hat man nach dem Krieg die umgekehrte Variante angewendet: Man hatte den Nachnamen aus den Straßenbezeichnungen entfernt: Die Hermann-Göring-Straße wurde somit zur „Hermannstraße“. Heid: „Unfassbar! Dabei haben wir mit Gottfried Kinkel oder Heinz Kiwitz und anderen genug positive Beispiele; gute Demokraten, die für eine Namensgebung taugen würden.“

Bruno Bachler

Bruno Bachler

Für eine Straßenbenennung würde sich auch der Name Bruno Bachler eignen (siehe DER METZGER 98). Auch an Harro Schulze-Boysen, neben Wilhelm Canaris prominentestes Opfer des Naziregimes aus Duisburg, erinnert in Duisburg keine Straße. Die VVN fordert seit Jahren, eine Straße nach Wilhelmine Struth zu benennen, die als erste nach der „Machtergreifung“ in Duisburg von einem SS-Trupp ermordet wurde.

An Harro Schulze-Boysen erinnert in Duisburg kein Straßenname

An Harro Schulze-Boysen erinnert in Duisburg kein Straßenname

Die Linke hat in den Rat der Stadt den Antrag eingebracht, die Heine-Straße nun endlich in „Heinrich-Heine-Straße“ umzubenennen. Beschlossen wurde vom Rat, den Namen nicht zu verändern, aber durch Hinweistafeln an Heinrich Heine zu erinnern.
Eine Neuigkeit ist die Namensverwechslung der Heinestraße in Neudorf allerdings nicht, denn darüber berichtete DER METZGER in Nr. 3, Februar 1969.

(Vorabdruck aus DER METZGER 105).

Was ist ein „Bürgerrechtler“?

Ungarn hat immer nur die Wahl zwischen Bela Kun und Miklos Horthy. Wenn Ungarn nicht sozialistisch ist, ist Ungarn faschistisch. Etwas anderes gibt es dort nicht.
In Ungarn ist dieser Tage die Demokratie verboten worden. Es ist dort auch verboten, obdachlos zu sein. (Was Ungarn mit den westlichen Demokratien allerdings noch verbindet: Es ist erlaubt, Menschen in die Obdachlosigkeit zu treiben).
In Ungarn gibt es ein Verfassungsgericht. Das hat aber nichts zu sagen.
Der Kommentator im Radio ist empört. Er findet es besonders unverständlich, daß der Ministerpräsident Viktor Orban, ausgerechnet er, der „ehemalige Bürgerrechtler“ so etwas getan hat.
Ja, was hat der Radiokommentator sich denn unter einem „Bürgerrechtler“ vorgestellt?

Neu in der Weltbühne: Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation.

Alexander Bahar / Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation. PapyRossa Verlag 2013. 360 Seiten. 17,90 Euro.

bahar_reichtagsbrandWer hat im Februar 1933 den Reichstag angezündet? Die Kontroverse um diese Frage reißt bis heute nicht ab. Bisher vollzog sich die Debatte indes ohne Kenntnis von 50.000 Seiten Original-Akten, die in Moskau und in der DDR lagerten. Sie wurden 2001 erstmals von Alexander Bahar und Wilfried Kugel ausgewertet. Ihr Fazit: Die noch immer verbreitete These einer Alleintäterschaft des Holländers van der Lubbe ist nicht zu halten. Vielmehr weisen alle dokumentierten Fakten auf Teile der SA unter Federführung des damaligen Reichstagspräsidenten Hermann Göring als Urheber hin. Die Autoren fassen in populärer Form ihre wichtigsten Forschungsergebnisse zusammen: Der Brandverlauf, die anschließenden Ermittlungen sowie die von den ermittelnden Behörden unterdrückten Hinweise auf Täter, Hintermänner und Mitwisser werden detailliert rekonstruiert. Die Darstellung wird ergänzt durch eine Dokumentation der noch immer andauernden Bemühungen, die wirklichen Brandstifter zu entlasten.

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Dieses Buch ist, wie alle unsere Angebote, auch im Versand erhältlich.
Erinnern Sie sich stets an den Slogan:
„LIEBE leute BESTELLT bücher IN der BUCHHANDLUNG weltbühne UND sonst NIRGENDS.“
Weltbühne muß bleiben.

Sie konnte sich nicht unmißverständlich ausdrücken

Das Bundesverfassungsgericht hat eine  Pressemitteilung verschickt:

Pressemitteilung Nr. 79/2012 vom 27. November 2012
Beschluss vom 25. Oktober 2012
1 BvR 2720/11

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin nicht zur Entscheidung angenommen. Sie war gegen einen im Hamburger Abendblatt vom 7. September 2007 erschienenen Artikel vorgegangen. Der Artikel hatte sich mit Äußerungen der Beschwerdeführerin bei der Pressekonferenz zur Vorstellung ihres Buches beschäftigt. Mit der Begründung, es handle sich um ein Falschzitat, hatte sie die Axel Springer AG auf Unterlassung und Richtigstellung sowie auf Geldentschädigung in Anspruch genommen. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats entschieden, dass das klageabweisende Urteil des Bundesgerichtshofs die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten verletzt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. September 2007 präsentierte die Beschwerdeführerin das von ihr verfasste Buch „Das Prinzip Arche Noah – Warum wir die Familie retten müssen“. Bei dieser Gelegenheit äußerte sie sich gegenüber den anwesenden Journalisten unter anderem wie folgt:
„Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ’ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.“

2. Ein Artikel im Hamburger Abendblatt vom 7. September 2007 setzte sich anlässlich der Buchvorstellung mit dem Frauenbild der Beschwerdeführerin auseinander. Der im Ausgangsverfahren angegriffene Absatz des Zeitungsartikels lautet: „In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“

3. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Beschwerdeführerin – anders als zuvor das Landgericht und das Oberlandesgericht – letztinstanzlich abgewiesen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

4. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, weil die angegriffene Entscheidung die Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht verletzt. Dass der Bundesgerichtshof den streitgegenständlichen Absatz im Artikel des Hamburger Abendblatts nicht für ein Falschzitat hält, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Passage ist in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten und stellt sich dabei als Meinungsäußerung dar. Der Artikel im Hamburger Abendblatt ist schon überschrieben mit „Eine Ansichtssache“ und insgesamt in einem süffisanten Ton geschrieben. Der Leser erkennt, dass es sich um eine verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt. Vor diesem Hintergrund ist das Recht der Beschwerdeführerin am eigenen Wort gewahrt; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hat hinter die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurückzutreten. Die Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken, muss die streitgegenständliche Passage als zum „Meinungskampf“ gehörig hinnehmen.

Die_Bandbreite_VTEva Herman, nicht mehr bei der Tagesschau, sondern bei „Kopp-Nachrichten“, die, wie man sieht, auch „Bekloppt-Nachrichten“ heißen könnten.

Bestenfalls und im schlimmeren Falle

„Den russischen Kommunismus mit dem Nazifaschismus auf die gleiche moralische Stufe zu stellen, weil beide totalitär seien, ist bestenfalls Oberflächlichkeit, im schlimmeren Falle ist es – Faschismus. Wer auf dieser Gleichstellung beharrt, mag sich als Demokrat vorkommen, in Wahrheit und im Herzensgrund ist er damit bereits Faschist und wird mit Sicherheit den Faschismus nur unaufrichtig und zum Schein, mit vollem Haß aber allein den Kommunismus bekämpfen.“

Thomas Mann

Der Dichter

Der Dichter dichtete, und die Empörer empören sich. Das kostet sie gar nichts.

Die Empörer bieten dem Antisemitismus Einhalt. Das sagen sie. Die Empörer sind in diesem Staat, in dieser Gesellschaft zu Hause.

Staat und Gesellschaft sind an der Überwindung von Antisemitismus und Faschismus nach 1945 gescheitert (wo kein Wille ist ist auch kein Weg). Man glaubte, den Antisemitismus abschaffen zu können, ohne sich mit den Antisemiten anlegen zu müssen. Man „findet“ den Antisemitismus lieber da, wo es nichts kostet, sich über ihn zu empören. Und Henryk M. Broder, der sich zum Liebling der Rechtspopulisten runtergeschrieben hat, darf in diesem Spektakel wieder Richter spielen.

Zitat aus dem Kommentar, den Sie kennen sollten: „Die ebenso kalkulierbare wie ritualisierte Inflation des Antisemitismusvorwurfs trägt zu seiner Überwindung nichts bei. ‚Antisemitismus‘ wird von Broder und seinen Bewunderern zur Bedeutungslosigkeit heruntergequasselt.“

Und noch ein Satz (Wer hat den geschrieben?): „Die Aufklärung über den Nationalsozialismus findet durch seine Anhänger statt, nicht durch seine Gegner.“

Lesen Sie den Kommentar von Lina Ganowski zu Günter Grass und den Empörern aus DER METZGER Nr. 100.