Offener Brief an den Chefredakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung

Sehr geehrter Herr Reitz.
In der Ausgabe Ihrer Zeitung vom 30. August 2012 auf der letzten Seite (der Kinderseite) ist zu lesen: „Wie wird gewählt? Die Menschen in den USA wählen den Präsidenten nicht direkt. Sie stimmen für sogenannte Wahlmänner. Diese Vertreter wählen später den Präsidenten. Damit die Amerikaner den Präsidenten bekommen, den sie haben wollen, müssen sie sich bei der Wahl für Wahlmänner entscheiden, die später in ihrem Sinne stimmen werden.“
Wie können Sie es dulden, daß in Ihrer Zeitung ein solcher Blödsinn verzapft wird? Dazu noch auf der Kinderseite! Kinder mit falschen Informationen zu verwirren gehört sich nicht.
Bei der Wahl zum Präsidenten können die als Wähler registrierten Bürger der USA einem Kandidaten ihre Stimme geben. Die eigentliche Wahl des Präsidenten erfolgt danach durch Electors („Wahlmänner“. Es können auch Frauen sein). Jeder Bundesstaat hat so viele Electors wie Abgeordnete im Kongreß (Repräsentantenhaus und Senat). Hinzu kommen drei Electors für den Distrct of Columbia (Hauptstadt Washington), der zu keinem Bundesstaat gehört.
Die Electors werden nicht gewählt, sondern ernannt, und zwar vom Parlament ihres Bundesstaates. Electors dürfen nicht Abgeordnete und Regierungsmitglieder sein und in kein Amt gewählt sein (Sheriff, Ankläger, Richter etc.). Die Wähler haben keinen Einfluß darauf, wer als Elector den Präsidenten wählt.
Die Electors treten nach der Wahl in der Hauptstadt ihres Bundesstaates zusammen und geben ihre Stimme ab. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse werden in die Hautstadt Washington übermittelt und dort zusammenaddiert.
Es ist Tradition, daß alle Electors ihre Stimme dem Kandidaten geben, der – ob mit deutlicher oder mit knapper Mehrheit – in ihrem Bundesstaat die meisten Stimmen von den Wählern bekommen hat, und so geschieht es in der Regel. Es geschieht aber auch immer wieder, daß einzelne Electors eine abweichende Stimme abgeben und einen anderen Kandidaten wählen – oder sogar jemanden, der gar nicht kandidiert hat. Dazu sind sie in fast allen Bundesstaaten berechtigt. Nur in wenigen Bundesstaaten sind sie gesetzlich verpflichtet, sich an das Votum des Wahlvolks zu halten.
So ist das und nicht anders. Aber wenn ich solche Nachrichten wie die zitierte lese, dann könnte ich vor Wut die Wand hochgehen, aber nicht bei mir, sondern in Ihrem Büro. Dazu müßten wir einen Termin vereinbaren.
Bis dahin sollten Sie Ihre Leser richtig informieren und zumindest die zuständigen Ressorts in Ihrem Hause anhalten, keine falschen Sachverhalte zusammenzuphantasieren.
Und da wir schon mal dabei sind:
Nein, Rainer Langhans hat nicht die Kommune I gegründet, Ronald Biggs war nicht der Anführer der Posträuber, Lenin hat nie gesagt „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ und in der Bibel gibt es keine heiligen drei Könige und keine zehn Gebote.