Mein Universalisierungsvorschlag:
Ausdrucken, kopieren und überall in der Gegend hinhängen.
„Der Nahost-Konflikt, dessen Grundwiderspruch der Konflikt ist zwischen dem jüdischen Staat, dessen Existenz gefährdet ist, und der arabisch/islamischen Welt, die Israel als Stachel im Fleisch empfindet, scheint heute einer Auflösung ferner denn je. Israels Gaza-Invasion hat die geringen Hoffnungen weiter verringert. Was hat Israel erreicht? Mehr Sicherheit? Nein.“
Dieser Kommentar zur aktuellen Lage wurde vor fünf Jahren geschrieben – von einer jüdischen Schriftstellerin, die es einfach keinem recht macht – gedruckt in DER METZGER 83 und als Flugblatt verteilt beim Ostermarsch.
Es geht in dem Kommentar um Israel/Palästina, aber mehr noch um die Wirkungen eines Konflikts auf die hiesigen Verhältnisse:
„Die Völker, die weit hinter der Türkei aufeinander schlagen, führen einen Stellvertreterkrieg für die zwei Seelen, die – ach – in deutscher Brust wohnen. Für die einen sollen die Palästinenser den Preis für das entrichten, was den Juden angetan wurde, und sie sollen als Sündenbock im wahrsten Sinne des Wortes in die Wüste geschickt werden. Die anderen wollen deutsche Schuld den Juden vererben („selber Völkermord!“). Dem dienen solche Formulierungen wie „Holocaust an den Palästinensern“ oder, der Gazastreifen erinnere heute an das Warschauer Ghetto. Man spürt die Absicht, und man ist verstimmt.“
Lesen Sie den ganzen Kommentar:
Lina Ganowski: Gaza und die Identität
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Die Europawahl 2014 und die gleichzeitigen Kommunalwahlen in NRW waren der Projektgruppe Pudding und gestern (PGPG) Anlaß genug, im westlichen, östlichen und mittleren Ruhrgebiet ein paar tausend Miniflugblätter unter Scheibenwischer zu klemmen und in Hausbriefkästen landen zu lassen.
„Da es den Parteien nicht gelingt, ihre Ziele authentisch zu formulieren, helfen wir gern nach“, erklärte Projektgruppensprecherin Chantal Könkels.
Wer die Hilfsbereitschaft der Gruppe mit Spenden unterstützen möchte, kann es tun:
Situationistischer Studentenbund e.V.
DE76 3601 0043 0403 9564 32.
BIC: PBNKDEFF
Kennwort: PGPG
Die DFG-VK Duisburg wird beim Ostermarsch dieses Flugblatt verteilen:
Hermann Theisen weiterhin im Visier der Justiz
Hermann Theisen ist ein (gerichts-)notorischer Kriegsgegner.
Vor einem Jahr wurde er vom Amtsgericht München zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil er zu Sabotageaktionen gegen den Rüstungskonzern Krauss-Maffei-Wegmann aufgerufen hatte […].
Wenn es um zivilen Ungehorsam gegen Krieg und Kriegsvorbereitung geht, kommt eine Anklage selten allein. Neue Vorwürfe gegen Hermann Theisen:
Er hat Flugblätter verteilt, mit denen zu einer 24stündgen Sitzblockade des Atomwaffenlagers Büchel aufgerufen wurde (sie fand am 11. und 12. August 2013 statt). Die Stadtverwaltung Koblenz untersagte das Verteilen der Blätter. Begründung: Darin würde zu Nötigung aufgerufen. Dagegen geht Hermann Theisen gerichtlich vor.
Wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ erging gegen ihn ein Strafbefehl über 600 Euro. Weil er dagegen Einspruch einlegte, findet am 30. April 2014 vor dem Amtsgericht Koblenz eine Verhandlung statt.
Inzwischen haben sich 30 Personen (darunter Ärzte, Theologen, eine Bundestagsabgeordnete) selbst angezeigt. Mit den Selbstanzeigen tut die Staatsanwaltschaft sich schwer. Auf keine der Selbstanzeigen folgte bisher eine Anklage.
Weitere Informationen können abgefragt werden bei der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen www.gaaa.org.
Die DFG-VK Duisburg bittet um Spenden:
[…]*
Verwendungszweck: Hermann Theisen.
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner
Gruppe Duisburg
c/o Buchhandlung Weltbühne. Gneisenaustraße 226 – 47057 Duisburg
www.dfg-vk-duisburg.de
*Die Bankverbindung der DFG-VK Duisburg bitte per E-.mail erfragen:
situationspresse@gmx.de
Eben, vor einer Minute, kam ein Anruf vom Duisburger Friedensforum (Sieh an!). Für die Protestaktion gegen Atomwaffen in Büchel am 11. und 12. August will das Friedensforum hier mit einem Flugblatt werben und fragt an, ob mein Artikel, den ich für die DFG-VK geschrieben habe (2007) dafür nachgedruckt werden darf.
Selbstverständlich!
Der Text geht so:
Das Zeitalter der Atombombe ist noch nicht beendet
Am 6. August 1945 zerstörte eine amerikanische Atombombe die japanische Stadt Hiroshima. Am 9. August 1945 wurde die zweite Atombombe über der japanischen Stadt Nagasaki abgeworfen. Durch die beiden Atomexplosionen kamen mehr als 100.000 Menschen ums Leben. In den Jahren danach – bis heute – haben die radioaktiven Spätfolgen vielen Menschen Krankheit und Leid gebracht, noch tausenden das Leben gekostet.
Mit dem Einsatz dieser fürchterlichen Waffe endete der Zweite Weltkrieg, und es begann ein neues Zeitalter. In den Jahrzehnten nach 1945 schwebte die Gefahr eines Atomkriegs als ein Damoklesschwert über der Menschheit.
Mit den Atombombenabwürfen – so wird gesagt – sollte der Zweite Weltkrieg zu einem schnelleren Ende geführt werden, und es sollte das Risiko einer verlustreichen US-Invasion in Japan vermieden werden. Doch der eigentliche Grund verbirgt sich dahinter: Nach dem Sieg über Nazi-Deutschland fiel die Anti-Hitler-Koalition, in der die Großmächte USA und Sowjetunion verbündet waren, auseinander. Die beiden Länder, die gegensätzliche Gesellschaftssysteme verkörperten, wurden zu Gegnern. Mit der Atombombe wollten die USA ihre Überlegenheit signalisieren. In Hiroshima und Nagasaki begann der Kalte Krieg.
Der Glaube, mit der Bombe ein politisches und militärisches Druck- und Drohmittel zur Durchsetzung ihrer weltpolitischen Ziele in der Hand zu haben, ließ die US-Administration eine Politik der Friedenssicherung durch Verhandlungen zugunsten einer „Politik der Stärke“ zurückstellen. Mit der oft beschworenen „sowjetischen Gefahr“ war immer die Infragestellung des Hegemonialanspruchs der USA und der Zukunftsperspektiven des kapitalistischen Gesellschaftssystems gemeint. Die US-Strategie der „Eindämmung“, des „Roll Back“ und der „Massiven Vergeltung“ basierte auf dem Atomwaffenmonopol der USA. Sie gründete sich auf die Voraussetzung, daß ein termonuklearer Krieg möglich, vorstellbar und vertretbar ist und daß er im klassischen Sinn gewonnen und verloren werden kann. Zu diesem Zweck wurde, erst recht nachdem die USA nicht mehr allein über Atomwaffen verfügten, die Atomwaffentechnologie weiterentwickelt: durch Atombomben-Flugzeuge mit großer Reichweite, durch mit Atomwaffen ausgerüstete U-Boote, durch Militärstützpunkte, Mittelstreckenraketen, Marschflugkörper, Interkontinentalraketen und schließlich durch das Programm der Weltraumrüstung SDI.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Vorposten der US-amerikanischen Atomstrategie. Allein die in der BRD stationierten Atomwaffen hätten ausgereicht, die gesamte Menschheit auszulöschen. Einigen Politikern reichte das nicht. Sie wollten die BRD selbst zur Atommacht machen. 1957 wurde die Frage der Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen von der Bundesregierung aufs Tapet gebracht. Der seinerzeitige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß damals: „Ein Verzicht auf Kernwaffen unter den gegebenen Umständen … würde militärisch eine Preisgabe Europas an die Sowjetunion bedeuten.“
1958 heißt es in einer Entschließung des Deutschen Bundestages, es sei notwendig, „daß die Streitkräfte der Bundesrepublik mit den modernsten Waffen so ausgerüstet werden, daß sie den von der Bundesrepublik übernommen Verpflichtungen im Rahmen der NATO zu genügen vermögen.“ Als 1968 der Atomwaffensperrvertrag abgeschlossen wurde, weigerte sich die Bundesregierung lange, diesem Abkommen, das die Weiterverbreitung von Atomwaffen einschränken sollte, beizutreten.
Der Kampf gegen die atomare Aufrüstung in den 50er und 60er Jahren war der Ausgangspunkt der Ostermarschbewegung, der Friedensbewegung, der Außerparlamentarischen Opposition und der systemkritischen Linken in unserem Land.
Mit dem Ende der Systemauseinandersetzung ist die Gefahr eines Atomkrieges keineswegs beseitigt. Heute verfügen mehr Länder über Atomwaffen als je zuvor, einige weitere Länder streben danach. Im Dauerkonflikt im Nahen Osten könnten Atomwaffen schon bald eine Rolle spielen.
In den sechs Jahrzehnten des „Atomzeitalters“ haben sich die USA stets geweigert, einem Abkommen beizutreten, das die Atombombe ächtet. Sie haben sich stets geweigert, sich zu verpflichten, Atomwaffen nicht als erste einzusetzen und nicht gegen Länder einzusetzen, die ihrerseits nicht über Atomwaffen verfügen und die USA nicht mit Atomwaffen bedrohen. Die USA beanspruchen für sich, Atomwaffen wann und gegen wen einzusetzen, wie es ihnen opportun erscheint. Der US-Kongreß beschloß, „das Sicherheitsdispositiv im gesamten Nuklearwaffenprogramm neu zu beleben und das Bekenntnis der Nation zur Aufrechterhaltung der nuklearen Abschreckungsfähigkeiten der Vereinigten Staaten zu erneuern“.
Das Atomzeitalter ist nicht beendet. Der Kampf gegen die Atombombe kann daher auch nicht beendet sein.
„Debatte um Wahlrecht für Kinder – Vorstoß von FDP-Minister Niebel“ schlagzeilte die WAZ letzten Freitag (4.1.2012).
Natürlich will der FDP-Mann die Kinder dann doch nicht wählen lassen. Er will ihnen eine Stimme geben, die sie dann aber gar nicht (selber) abgeben dürfen. „Für praktikabel hält es der FPD-Minister, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch wahrnehmen würden.“ Und jetzt kommt‘s: „Dann hätten die Familien ein höheres politisches Gewicht.“ Er meint: „Das würde uns Politiker zwingen, die Interessen von Kindern und Familien noch viel stärker ins Blickfeld zu nehmen als Bislang.“ Anscheinend meint er auch, daß die Interessen von Kindern (und Jugendlichen) in ihren Familien gut aufgehoben sind.
Ich werde mich hüten, zu behaupten: Der Minister Dirk Niebel ist ein Idiot. Nein, der tut nur so. Sein „Vorstoß“ ist gar zu fadenscheinig. Die Existenzkrise der FDP spitzt sich zu. Sie greift nach Strohhalmen. Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Niedersachsen und mitten im Geknalle vor dem „Dreikönigstreffen“ meinte Niebel: Wir müssen mal wieder mit einer „richtigen“ Nachricht in die Zeitung kommen. Dafür spielt er sogar den Deppen und verkündet eine Scheißhausidee.
Originell ist das ja nicht. Immer mal wieder wird das aufgetischt: „Eltern wählen für ihre Kinder“. Vor der Bundestagswahl 2005 entzückte der Professor Doktor Paul Kirchhof die Doofen mit derselben Idee, was im METZGER kommentiert wurde (siehe unten). Und erst kürzlich, in der Frankfurter Allgemeinen vom 10.4.2012 wiederholte er das: „Das Wahlrecht steht allen Bürgern zu. Kinder sind Bürger. Deswegen ist es nicht ausgeschlossen, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihr Bürgerrecht so weit als möglich, das heißt bis zur Volljährigkeit, in Vertretung durch die Eltern auszuüben.“ „Ausüben zu lassen“ wollte er wohl sagen.
Von einem Mann wie Kirchhof, mit dem das Amt eines Bundesverfassungsrichters fehlbesetzt war, kann man zwar nicht erwarten, sollte man aber verlangen, daß er schon mal davon gehört hat, daß Grundrechte „unveräußerlich“ sind. Das hat auch für das Wahlrecht zu gelten. In der gleichen und unmittelbaren Wahl kann jeder nur eine Stimme abgeben, und zwar seine eigene. Wo kämen wir denn hin, wenn der Vater für die Tochter und demnächst vielleicht der Pastor für die ganze Gemeinde, der Meister für den Gesellen, der Betriebsführer für seine Gefolgschaft Stimmzettel ausfüllen dürfte? Dorthin, wo Kirchhof und seine Lehrmeister das ganze Land und uns alle am liebsten hinhaben wollen.
„Man könnte geneigt sein, diese Idee als abwegige Erfindung eines verrückten Professors abzutun“, schreibt Helmut Kellershohn im DISS-Journal (Nr. 23, 2012), und er spürt die Herkunft dieser Wahlrechts-Schote auf:
„Zu den Totengräbern der Weimarer Republik gehörten zweifellos die konservativen Eliten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Einer der wichtigsten Braintrusts war damals der Deutsche Herrenklub, dem Geist des Weimarer Jungkonservatismus verpflichtet und die Hintergrundorganisation, die der Regierung Papen die entscheidenden Stichworte für die Idee des ‚Neuen Staates‘ lieferte. Kern des Neuen Staates sollte eine Reichs- und Verfassungsreform sein, die an die Stelle der Republik einen autoritären Staat setzen sollte. Zu den Vorschlägen, die diesen ‚Staatsumbau‘ in die Wege leiten sollten, zählten die Stärkung der Autorität des Reichspräsidenten, die Errichtung eines Oberhauses (‚Erste Kammer‘) und die Beschneidung der Kompetenzen des Reichstages, der Schutz der Wirtschaft vor staatlichen Eingriffen, z.B. dem staatlichen Schlichtungswesen, und nicht zuletzt – und damit kommen wir wieder zu Kirchhof – eine Veränderung des Wahlrechts.
Die damaligen jungkonservativen Vordenker und ihre Repräsentanten in der Regierung Papen empfahlen drei Manipulationen des Wahlrechts: Erstens die Ersetzung des Verhältniswahlrechts durch ein Mehrheitswahlrecht, bei dem nicht Parteien zur Wahl stehen, sondern parteiunabhängige ‚Persönlichkeiten‘ in sog. ‚Einmannwahlkreisen‘, ergänzt möglicherweise auch durch die Einführung der indirekten Wahl; zweitens die Heraufsetzung des Wahlalters von 20 auf 25 Jahre. Während der erste Vorschlag sich vor allem gegen die Parteien richtete, so der zweite gegen die rebellische Jugend in den Massenbewegungen. Der dritte Vorschlag ist nun genau der, der von Kirchhof kopiert wird. Gefordert wird die Einführung eines ‚Pluralwahlrechts‘, das vorgibt, das Gewicht der Stimmen nach ‚Leistung‘ und ‚Verantwortungsfähigkeit‘ zu differenzieren, wobei hier, wie bei Kirchhof, an die ‚Sammlung der Stimmen aller Unmündigen bei den Versorgungsberechtigten und -verpflichteten‘ gedacht wird.“ (Bitte lesen Sie den ganzen Text aus dem DISS-Journal).
Kirchhof hat (so schreibt Kellershohn weiter) den „völkischen Ton durch den neoliberalen Standortnationalismus ersetzt“. WAZ-Kommentator Wilhelm Klümper wundert sich also zu früh, wenn er sich wundert: „Es verwundert, daß ausgerechnet ein Liberaler einen Vorschlag zum Wahlrecht macht, der individuelle Lebensentwürfe des einen belohnt und des anderen bestraft.“ Wer unsere (neo)liberalen Pappenheimer kennt, wundert sich über jarnischt mehr. Vielleicht fände der Herr Niebel es ganz herztausig, wenn Wählerstimmen an der Börse gehandelt werden.
Die Wahlrechts-Klamotte wird noch oft serviert, da kann man sicher sein. Warmgehalten wird sie, eingeführt wohl nicht. Dennoch ist den Herren Kirchhof und Niebel übers Maul zu fahren, wenn sie deutschen Familienvätern antidemokratische Flausen in den Kopf setzen.
Kommentar in DER METZGER 75 (2005)
DIE GROSSE BIEGE
Wenn Professor Doktor Paul Kirchhof eine Idee hat, kommt ein Unglück nicht allein. Über seine „Steuerpläne“ breitete sich das Entzücken der Doofen und das Entsetzen der Verbleibenden so sehr aus, daß es fast unterging, daß er noch eine Idee Weiterlesen
Auf fast jedem Flugblatt steht das unten am Rand: „V.i.S.d.P.“ und dann ein Name. Nicht jeder weiß, daß das die Abkürzung von „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ ist.
Presserecht ist Landesrecht. Die Pressegesetze der Bundesländer schreiben übereinstimmend vor, daß auf einem Flugblatt eine Person genannt werden muß, die für den Inhalt verantwortlich ist, wobei es keine Rolle spielt, ob die verantwortliche Person den Text verfaßt hat.
Warum wird ständig diese Abkürzung verwendet, deren Bedeutung sich nur Eingeweihten erschließt? Weil die Formulierung „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ zu viel Text ist? Der Vorsatz, sich kurz zu fassen, wird leider sehr oft erst am unteren Rand eines Flugblattes beherzigt. Vielleicht ist es pure Gewohnheit, die die Überlegung, was eigentlich mitgeteilt werden soll, gar nicht erst aufkommen läßt. Es kommt mir überhaupt so vor, daß mit den meisten Flugblättern sich die Autoren ausdrücken, aber nicht unbedingt verständlich machen wollen. Dann wäre das ViSdP – ebenso wie das InInnen-I – eine Duftmarke, ein Signal an die Stallgenossen.
Wäre es nicht am einfachsten und für alle Welt verständlich, wenn man schlichtweg schreibt „verantwortlich für den Inhalt“? Wofür – allerdings – sollte man auch sonst verantwortlich sein. Für die Papiersorte? Also ginge es noch einfacher: „verantwortlich“ Doppelpunkt, Name, fertig.
Aber so einfach ist das unter den gruppendynamischen Zwängen in linken Kreisen nicht. Die Formulierung „im Sinne des Pressegesetzes“ enthält einen Vorbehalt. Von denen, die mittels eines Flugblattes der Öffentlichkeit ihr Anliegen unterbreiten, wird unter Verantwortlichkeit nicht dasselbe verstanden wie jene im Sinne des Pressegesetzes. Dieser Vorbehalt ist wohl kaum angeregt durch eine Reflexion dessen, was der Gesetzgeber unter Verantwortung versteht. Ich bin mir sicher, daß kaum ein Prozent derer, die jemals für ein Flugblatt ViSdP waren, überhaupt jemals die Nase in das Pressegesetz gesteckt haben. So erklärt es sich, daß oft mehrere Personen als ViSdP figurieren oder sogar der Name einer Organisation genannt wird.
Das geht allerdings nicht. Nach dem Presserecht darf nur eine natürliche Person für ein Presseerzeugnis verantwortlich sein. Werden mehrere Personen genannt, muß eindeutig geklärt sein, wer für welchen Teil verantwortlich ist (bei einer großen Zeitung etwa: verantwortlich für Sport, verantwortlich für Feuilleton, verantwortlich für Anzeigen etc.). Bei Flugblättern könnte man sich zum Beispiel darauf einigen, wer für die Vokale und wer für die Konsonanten verantwortlich ist.
Die Verlagerung von Verantwortung auf eine natürliche Person widerspricht dem Kollektiv-Gedanken. Man möchte das, was man gemeinsam erarbeitet hat, gemeinsam verantworten. Das wäre ja noch zu ertragen, wenn nicht die Kollektivität zu einem Verhaltensmuster degeneriert wäre, das jede Individualität resorbiert. Es ist der reflexhafte Argwohn gegen das Individuum, der sich in der Formel ViSdP ausdrückt oder in so originellen Künstlernamen wie „G. Klaut“. (Liest man manche Flugblätter, wäre das Pseudonym „B. Schränkt“ angemessener).
Wenn ein Kollektiv verantwortlich ist, heißt das im Klartext: Hier ist niemand für irgendwas verantwortlich.