Der letzte Tatort: Furchtbar!

Der letzte Tatort war sogar ein Zweiteiler (9. und 16. Dezember). Es ging um Zwangsprostitution, ein brisantes Gesellschaftsthema. Das ließ schon Schlimmes befürchten.
Maria Fürtwangler in der Rolle der Oberhauptkommissarin Charlotte Lindholm in Hannover mit ihrem zum Dauerscheitern verurteilten Liebesleben jedesmal! Das langweilt nicht erst nach dem soundsovielten Aufguß. Und immer wieder: Wohin mit ihrem Kind? Jaja! Das Problem, „Kind & Karriere“ unter einen Hut zu bringen! (Wie wäre es denn mal damit, auf beides zu verzichten? Beziehungsweise: die Gleichsetzung von „Arbeit“ und „Karriere“ in Frage zu stellen und sich die Zeit zu nehmen, über den Unterschied zwischen „vorwärts“ und „aufwärts“ nachzudenken).
Diese Liebesszenen! Mit diesem Langweiler! Dieses Geschmuse! Das war so verkrampft, so unecht! Maria Färtwungler als Verliebte! Da kann man ja genausogut den Steinbrück als James-Bond-Darsteller nehmen.
Zum Tatort gehörte mal: Realitätsbezug und eine intelligente Handlung (unter Verzicht auf Knalleffekte). Zutaten: Zeitkolorit, Lokalkolorit, ein bißchen Komik, ein bißchen Erotik, ein bißchen Gesellschaftskritik – von keinem zu viel.
Aber wie soll das mit der Erotik hinhauen, wenn Charlotte Lindholm die abliefern soll und sich in den Schmuse-Szenen anstellen soll wie ein Teenager?
Der Niedergang der TV-Krimi-Serie Tatort begann, als den Ermittlern ein Privatleben verpaßt wurde. Bei Schimanski ging das, weil man das bei dem kaum als „Privatleben“ bezeichnen konnte. Bei Haferkamp ging das, da war es noch originell. Bei allen anderen funktioniert es nicht.
Mit „Gesellschaftskritik“ im Tatort ist es nicht weit her, seitdem er dem „Ausgewogenheitsgebot“ des öffentlich-rechtlichen Konsens unterliegt und sich im Appell an das gute Gewissen erschöpft: Alles könnte gut werden, wenn wir alle uns korrekt verhalten würden. Es werden gern „Themen“ „angepackt“, die „unter den Nägeln brennen“, weil man glaubt, auf künstlerische Substanz käme es dann nicht mehr so sehr an.
In diesem Fall: Charlotte Lindholm ist nach Weißrußland gefahren. Dort, in einem dunklen Keller, hält ihr der korrupte Polizist plötzlich eine Pistole an und Kopf. Und just in dem Moment, tausend Kilometer fern der Heimat, tritt aus dem Nichts der Liebhaber als Retter in Erscheinung (war wohl gerade zufällig vorbeigekommen). Das ist ja wohl die größte Unverschämtheit, die je in einem ARD-Drehbuch durchgewunken wurde!
Nicht genug!
Anschließend Gesprächsrunde zum Thema bei Günther Jauch. Natürlich mit – wie kann es anders sein – Alice Schwarzer. Leute, die meinen, sie hätten ständig das Wort, kann ich sowieso nicht leiden, erst recht, wenn sie meinen, das Nichtvorhandensein von Kompetenz mit Geschwätzigkeit ausgleichen zu können. Sie rühmte sich, sie sei in ihrem Leben doch stets die Vertreterin von Minderheitenpositionen gewesen. Ausgerechnet die, das Ehrenmitglied sämtlicher deutscher Karnevalsvereine! Bevor die sich zu Frauenthemen ausläßt, sollte man sie vielleicht erstmal aufklären: Das Wort heißt Pro-sti-tu-tion. Die sagt dauernd „Prostution“ und „Prostuierte“. Die hat keine Ahnung wovon sie redet. Die kennt noch nicht einmal die richtigen Ausdrücke.
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Einen Lichtblick gab es an dem Sonntagabend dann doch noch. Dafür sorgte Renate Künast. Als die Schwarzer sie in gewohnt plumper Vertraulichkeit „Renate“ nannte und mit „du“ ansprach, sagte die Künast finster: „Wir brauchen uns nicht zu duzen.“

P.S.: Ich war noch nie im Puff. Aber nicht, weil ich ein guter Mensch bin, sondern weil ich dafür zu geizig bin.

Der TATORT als Staatsbürgerkunde?

Vorgestern sah ich die Wiederholung von einem alten „Tatort“. Das heißt: die wiederholen ja nur selten mal einen GANZ alten Tatort (70er, 80er Jahre, als „Tatort“ noch „Tatort“ war, mit Trimmel, Haferkamp, Kressin et al). Wiederholt werden meistens solche Tatorte, die gerade mal 2 oder 3 Jahre alt sind, also die von der Stange.
Die Crux bei den TV-Krimis ist, daß die Programmgestalter es nicht für nötig halten, daß die Drehbuchautoren zumindest das Handbuch der Kriminalistik und die Strafprozeßordnung gelesen haben.
Gestern sagte der „Kommissar“ (in diesem Fall: Ballauf) zu dem Rechtsanwalt, der seinen Mandanten rausholen wollte: „Wir können den 24 Stunden hier behalten.“
Das hört man öfter, daß die Polizei jemanden nach der Festnahme 24 Stunden lang festhalten kann. Aber das ist falsch. Ein Festgenommener kann bis zum Ablauf den folgenden Tages festgehalten werden. Wer eine Minute vor Mitternacht festgenommen wird, kann 24 Stunden und eine Minute festgehalten werden. Wer eine Minute nach Mitternacht festgenommen wird, kann 47 Stunden und 59 Minuten festgehalten werden. Bis zum Ablauf dieser Frist (24 Uhr des folgenden Tages) muß die festgenommene Person entweder freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden.
Der „Kommissar“ drohte dem Verdächtigen an, wenn er nicht aussage, werde er ihn für 24 Stunden in U-Haft (Untersuchungshaft) stecken.
Über sowas könnte ich mich jedesmal aufregen. Ein Kriminalbeamter kann doch niemanden in Untersuchungshaft stecken! Wo kämen wir den hin, wenn die Polizei jemanden verhaften könnte! Das kann nur der Richter. Die Polizei kann niemanden in Haft, sondern nur in Gewahrsam nehmen. Das müßte der Kommissar Ballauf, beziehungsweise der Drehbuchautor, der ihm die Worte in den Mund legt, und der Programmdirektor und der Intendant doch wissen!
Vielleicht sagen Sie: Verhaftung oder Festnahme, U-Haft oder Gewahrsam – kommt es in einem Fernseh-Krimi denn so genau darauf an?
Ach! Nein?
Dann stellen Sie sich mal vor, die Tagesschau würde so berichten:
„In der französischen Hauptstadt Wien sprach die Bundeskanzlerin von der Leyen mit dem amerikanischen Präsidenten Hollande. Anwesend war auch der britische Thronfolger Prinz Heinz.“
Dann würde man doch sagen: Das ist keine gute Tagesschau.
Sehen Sie: Es kommt immer auf die Feinheiten an.