In Neudorf Bi*

* guten sagt er, Morgen sagt sie.

Wir erreichen den Frühsommer, die Jasminsträucher sind erblüht.
Ich freue mich auf meinem täglichen Weg über diesen Kontrast von den weißen Blüten und den dunkelgrünen Blättern, und über den giftigsüßen, bittersüßen Duft!
Was bedeutet diese Überschrift?
Es erinnert mich an Bertolt Brecht, seine Jugendfreundin, sie hieß Paula Banholzer, er nannte sie „Bittersweet“, oder einfach „Bi“. (Sich selbst gab er den Namen Bidi).
Jahrzehnte später erinnerte Brecht sich in einem Gedicht an seine junge Liebe:
„Bidi in Peking
Im Allgäu Bi
Guten sagt er
Morgen sagt sie.“
..

Das „Friedensbündnis NRW“ – „Querfront“-Bestrebungen in Düsseldorf?

„Die Friedensbewegung ist in keiner guten Verfassung“, sagte ich in meiner „Ungehaltenen Rede zum Ostermarsch“. Und zum Schluß fragte ich: Wird es diese Friedensbewegung in 5 Jahren noch geben?
Es könnte sogar noch schneller gehen. Eine Bestandsaufnahme aus Düsseldorf, erschienen in der Stadtzeitung TERZ.

https://terz.org/2023/06/friedensbuendnis-nrw.html

Liest man diesen Artikel zu Ende, dann stellt man entsetzt fest, daß sogar die VVN nicht mehr überall eine unüberwindliche Brandmauer gegen Übernahmeversuche darstellt!

Achtet auf die Rote Hilfe

In nächster Zeit – und auch danach noch – wird die Rote Hilfe viel zu tun haben. Viele werden die Rote Hilfe brauchen.
Helft der Roten Hilfe.

Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39

https://www.rote-hilfe.de/aktiv-werden/mitglied-werden

Rote-Hilfe-Gruppen – damals noch ohne Zentrale und Dachverband – bildeten sich seit etwa Anfang der 70er Jahre. Eine Rote-Hilfe-Gruppe gab es auch in Duisburg. Ich habe sie gegründet.
Diese Geschichte müßte auch mal geschrieben werden.

Dresdner Antifa-Prozess: VVN meldet sich zu Wort

Die VVN-BdA in Kassel erklärt:

Zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess
2. Juni 2023
Die VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.
Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als »Belege« für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt – „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.
Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, »nicht den einen, erdrückenden Beweis« zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es »die Gesamtschau«, die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.
Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.
Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Was ist eigentlich der Lindner für einer?

Nachdem der Westerwelle fertig hatte, gab es nichts mehr zu halten (kein Halten mehr), und so kam Lindner. Zu dem würde das Amt des Bundesverkehrsminister gut passen. Oder: Lindner spielt Peter Sellers in dem Remake von „Der Partyschreck“. Er wäre die Idealbesetzung für den Mann, bei dem man sich fragt: Was will der eigentlich hier? Wer hat den reingelassen?
Der will, daß die Atomkraftwerke weiterlaufen, denn, so meint er, es geht um jede Kilowattstunde (drei Ausrufezeichen).
Tempolimit auf der Autobahn? Da ist er dagegen. Er meint: Das bißchen Energie-Ersparnis —
Als Verkehrsmister – pardon, ich wollte sagen: als Verkehrtminister – hatten wir den von der CSU, den B. Scheuert (oder so ähnlich hieß er). Bei dem dachte man: Muß denn eigentlich einer, bloß weil er nichts kann, Minister werden?
Sein Vorgänger war der Dobrindt. Der hatte regelmäßig seinen Rappel.
Und dessen Vorgänger war der Ramsauer. Der war auch in der CSU.
Man kennt das ja noch aus der Schulzeit: Jede Klasse hatte ihren Klassen-Clown.
Und jede Bundesregierung hat ihren Kabinetts-Flabes.
Und das ist jetzt der Lindner.