Heute abend ist ja wieder diese Juropien-Bombastik-Bumm-Schau „im Taumeltanz der Schaumfabrik“, diesmal in Tel Aviv.
1979 war der Song-Contest schon einmal in der durchaus nicht in Europa liegenden Stadt, und „Deutschland“ beteiligte sich an dem Wettbewerb mit der Doof-Kapelle „Tschinghis Khan“, die einen Gesang gleichen Titels zum besten gab.
Aber im „Vorfeld“ regten sich Zweifel. Der Name des Gesangsvereins und der Titel des Liedes wurden unweigerlich mit dem gleichklingenden, aber etwas anders geschriebenen Tschingis Khan, dem martialischen Mongolenherrscher aus dem 13. Jahrhundert assoziiert. Kann man, darf man als Deutsche mit sowas in Israel auftreten? Oder lieber nicht?
Das war „Frage der Woche“ in der WAZ. Leserbriefe erbeten.
Ich schrieb denen:
OB DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER SONSTWER DIE BAND TSCHINGHIS KHAN ODER SONSTWEN MIT DIESEM ODER EINEM ANDEREN LIED IN ISRAEL ODER SONSTWO AUFTRETEN LÄSST ODER NICHT; IST MIR EGAL.
Der Brief wurde nicht gedruckt. Das ist schade. Eine wegweisende Betrachtung wurde dem Publikum vorenthalten. Ich hätte aufzeigen können, daß, frei nach Brecht, wer A sagt nicht unbedingt B sagen muß, oder, daß es außer Pro und Contra noch eine weitere Entscheidung gibt, und zwar NICHT „sowohl als auch“ (das wäre Merkel/Scholz/Lindner), sondern: WEDER NOCH.
Heute würden die Leserbriefleute vielleicht sagen: „Hähä, das bringen wir.“ Aber 1979 konnte das nicht gehen. Da hatte man sich zu entscheiden, ob man zuerst mit dem rechten oder mit dem linken Bein für Deutschland schreitet, ob forschen Willens oder mit vorläufiger Zurückhaltung in gewissen Ausnahmesituationen.
Bei dieser Tel Aviver Effekt-Orgie handelt es sich nicht etwa um die Europa-Wahl, von der in diesen Tagen so viel geredet wird. Die ist erst eine Woche später. Es kann da leicht zu Verwechslungen kommen.
Darum, bezogen auf die Wahl, ein diesmal konkreter Vorschlag von mir:
Man kann es auch so sagen:
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